Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Spielmannszug Wiefelstede e.V. zur Beschaffung eines Marimbaphon gemäß § 9 der Kulturförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 854,33 Euro (Drittelförderung) zu gewähren.

 


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Geerdes geht zunächst kurz auf die Beratungsvorlage ein und teilt mit, dass der Förderantrag des Spielmannszug Wiefelstede e.V. nach den Kulturförderungsrichtlinien beurteilt wurde und die Beschaffung förderfähig sei. Vorgesehen ist hier eine Förderung in Höhe von max. 854,33 Euro und der Antrag wird seitens der Verwaltung unterstützt.

 


Sodann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss: