Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage zur Kenntnis.

    

  

 


 

Fachdienstleiter Siemen stellt den Zwischenstand der Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen, sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2019 anhand der Übersicht vor, die der Beratungsvorlage beigefügt ist. 

Er erläutert, dass die Zahlen für die Grundsteuer A und Grundsteuer B das bisherige Veranlagungssoll darstellen und nur unwesentlich von den Planansätzen abweichen. Die Gewerbesteuer weise einen positiven Trend aus, so dass der jetzige Stand der Gewerbesteuer 1,3 Mio. Euro über dem Planansatz liege. In dem Planansatz sei die Anhebung der Hebesätze bereits berücksichtigt worden. Aufgrund der regelmäßigen Schwankungen bei den Gewerbesteuerveranlagungen gehe die Gemeinde derzeit von  Mehrerträgen am Jahresende in Höhe von rund 950.000 € aus. Aufgrund der Mehreinnahmen bei der Gewebesteuer erhöhe sich auch die Gewerbesteuerumlage, die derzeit 64 % der Messbeträge betrage. Die Spielgerätesteuer halte weiterhin ein sehr hohes Niveau, liegt jedoch unter Hochrechnung der Daten des ersten Quartales knapp unter den Planansätzen. Bei den Konzessionsabgaben gäbe es ebenfalls keine großen Abweichungen. Basis bildet hier die Abschlags-Mitteilung 2019 der EWE von Ende April auf Grundlage des Ergebnisses für das Jahr 2017. Der Anteil an der Einkommenssteuer könnte für 2019 deutlich geringer ausfallen als angenommen wurde. So sei die Verwaltung bei der Haushaltsplanung auf Basis der Orientierungsdaten von einem Anstieg von 6,1 % ausgegangen Die erste Zahlung im Mai habe jedoch einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr um -0,3 % ergeben. Die Höhe der drei weiteren Zahlungen 2019 bliebe jedoch abzuwarten. Dagegen habe man bei der Umsatzsteuer wiederum ein deutliches Plus zu verzeichnen. Bei der Planung sei noch ein Rückgang um 2 % eingeplant worden. Die erste Zahlung habe jedoch einen Anstieg um 11,2 % ergeben. Zu den Schlüsselzuweisungen läge der endgültige Grundbetrag gut einen Euro unter dem vorläufigen Grundbetrag, der bei der Haushaltsplanung berücksichtigt worden war. Dies führt zu Mindererträgen in Höhe von rund 18.000 €. Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis und Entschuldungsumlage an das Land seien nach FAG Mitteilung ungefähr auf dem Planungsstand geblieben.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Kossendey, wie die Zahlen ermittelt worden seien, erläutert Bürgermeister Pieper, dass die Orientierungsdaten vom Landesamt für Statistik sowie eigene Einschätzungen für die Berechnung herangezogen wurden. Die Zahlen für die Grundsteuer A und Grundsteuer B seien das momentane Veranlagungssoll. Auch die Zahl für die Gewerbesteuer spiegle den aktuellen Veranlagungsstand wieder. Dieser könne sich bis zum Jahresende sowohl nach oben als auch nach unten verändern. Basis der Gewerbesteuerumlage sind die Ist-Zahlen für die Gewerbesteuer. Grundlagen der Konzessionsabgaben sind die Abschlags-Mitteilungen 2019 der EWE auf Basis der Abrechnung 2017. Zur Errechnung des Anteils an der Einkommenssteuer sowie der Umsatzsteuer seien die ersten Zahlungen „mal vier“ gerechnet worden. Die Schlüsselzuweisungen konnten aufgrund der Grundbetragsfestlegung aus April 2019 abschließend berechnet werden.

 

Auf Rückfrage des Ausschussvorsitzenden Schröder erläutert Bürgermeister Pieper, dass es sich bei der Spielgerätesteuer um 20 % des Einspielergebnisse der Betreiber handele. Dies sei der momentane Steuersatz.

 

Ohne weitere Wortmeldungen ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: