a)

Frau Lohde-Elberfeld (Kita Metjendorf) bedauert es, dass nunmehr kein kirchlicher Träger vorgehalten werden kann. Sie hätte sich gewünscht, dass man auch die betroffenen Familien zu einer Trägerschaft befragt hätte.

 

Sie fragt an, ob die Gemeindeverwaltung behilflich sein könnte bei der Herstellung des Kontaktes zu dem neuen Träger.

 

Darüber hinaus verweist sie auf den Termin mit dem Landesjugendamt. Hier wurden zahlreiche Auflagen erteilt, die ihrer Auffassung nach nicht im vollen Umfang im vorgegebenen Zeitrahmen von 3 Monaten erfüllt werden können. Es stelle sich die Frage, was passieren werde, wenn das Landesjugendamt die Betriebserlaubnis entziehen wird.

 

BM Pieper führt aus, dass es selbstverständlich Gespräche mit dem neuen Träger geben werde. Auch werden entsprechende Kontakt zur Mitarbeitervertretung hergestellt. Dies könne allerdings erst nach dem Beschluss des Gemeinderates am 02.07.2019 erfolgen.

 

Hinsichtlich der Auflagen des Landesjugendamtes sei die Kirchengemeinde Ofen als Träger der Einrichtung gefordert.

 

b)

Auf Anfrage von Frau Maschewka teilt BM Pieper mit, dass der Betriebsübergang für alle Beschäftigten gelte (Fachpersonal, hauswirtschaftliche Kräfte etc.). Es sei ausdrücklicher Wille, dass auch die Frischeküche in Heidkamp weiter betrieben werde.

 

c)

Frau Ilka Tjarks fragt an, ob man nach dem einem Jahr Bestandsschutz befürchten müsse, Lohneinbußen tragen zu müssen.

 

Frau Lemp erläutert, dass das Tarifgefüge des DRK ein anderes sei. Vermutlich werde es Gewinner und auch Verlierer geben. Hier müssen aber noch Gespräche mit dem Träger geführt werden.

 

d)

Auf Anfrage von Frau Oeltjen, ob man vertraglich einen Bestandsschutz über einen längeren Zeitraum sichern könne, wird verwaltungsseitig mitgeteilt, dass das DRK an seinen eigenen Tarif gebunden sei. Hier müssen sicherlich noch Gespräch mit dem DRK geführt werden; dies könne heute nicht abschließend geklärt werden.

 

e)

Frau Oltmanns sagt aus, dass ein längerer Bestandsschutz als ein Jahr zugesichert wurde.

 

BM Pieper teilt mit, dass die gesetzliche Regelung im BGB von einer Besitzstandswahrung von einem Jahr spreche. Sicherlich werden die Erfahrungsstufen der Mitarbeiter berücksichtigt werden.

 

f)

Auf Nachfrage von Frau Maschewka teilt Frau Lemp mit, dass im Rahmen der Vorbereitungen der Tarifvertrag des DRK schon geprüft worden sei. Das DRK selber habe vor ca. 2 Jahren einen Vergleich zur Entgeltzahlung des KIB Oldenburg durchgeführt, und die Unterscheide seien nicht gravierend gewesen.