Sitzung: 28.05.2019 Ausschuss für Generationen und Soziales
a) |
Frau Lohde-Elberfeld (Kita Metjendorf) bedauert es, dass
nunmehr kein kirchlicher Träger vorgehalten werden kann. Sie hätte sich gewünscht,
dass man auch die betroffenen Familien zu einer Trägerschaft befragt hätte. Sie fragt an, ob die Gemeindeverwaltung behilflich sein könnte bei der Herstellung des Kontaktes zu dem neuen Träger. Darüber hinaus verweist sie auf den Termin mit dem Landesjugendamt. Hier wurden zahlreiche Auflagen erteilt, die ihrer Auffassung nach nicht im vollen Umfang im vorgegebenen Zeitrahmen von 3 Monaten erfüllt werden können. Es stelle sich die Frage, was passieren werde, wenn das Landesjugendamt die Betriebserlaubnis entziehen wird. BM Pieper führt aus, dass es selbstverständlich Gespräche mit dem neuen Träger geben werde. Auch werden entsprechende Kontakt zur Mitarbeitervertretung hergestellt. Dies könne allerdings erst nach dem Beschluss des Gemeinderates am 02.07.2019 erfolgen. Hinsichtlich der Auflagen des Landesjugendamtes sei die Kirchengemeinde Ofen als Träger der Einrichtung gefordert. |
b) |
Auf Anfrage von Frau Maschewka teilt BM Pieper mit, dass
der Betriebsübergang für alle
Beschäftigten gelte (Fachpersonal, hauswirtschaftliche Kräfte etc.). Es sei
ausdrücklicher Wille, dass auch die Frischeküche in Heidkamp weiter betrieben
werde. |
c) |
Frau Ilka Tjarks fragt an, ob man nach dem einem Jahr
Bestandsschutz befürchten müsse, Lohneinbußen tragen zu müssen. Frau Lemp erläutert, dass das Tarifgefüge des DRK ein anderes sei. Vermutlich werde es Gewinner und auch Verlierer geben. Hier müssen aber noch Gespräche mit dem Träger geführt werden. |
d) |
Auf Anfrage von Frau Oeltjen, ob man vertraglich einen
Bestandsschutz über einen längeren Zeitraum sichern könne, wird
verwaltungsseitig mitgeteilt, dass das DRK an seinen eigenen Tarif gebunden
sei. Hier müssen sicherlich noch Gespräch mit dem DRK geführt werden; dies
könne heute nicht abschließend geklärt werden. |
e) |
Frau Oltmanns sagt aus, dass ein längerer Bestandsschutz
als ein Jahr zugesichert wurde. BM Pieper teilt mit, dass die gesetzliche Regelung im BGB von einer Besitzstandswahrung von einem Jahr spreche. Sicherlich werden die Erfahrungsstufen der Mitarbeiter berücksichtigt werden. |
f) |
Auf Nachfrage von Frau Maschewka teilt Frau Lemp mit, dass
im Rahmen der Vorbereitungen der Tarifvertrag des DRK schon geprüft worden
sei. Das DRK selber habe vor ca. 2 Jahren einen Vergleich zur Entgeltzahlung
des KIB Oldenburg durchgeführt, und die Unterscheide seien nicht gravierend
gewesen. |