Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt auf Grund des § 10 in Verbindung mit § 44 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 27.03.2019 (Nds. GVBl. S. 70 und des § 33 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vom 18.07.2012 (Nds. GVBl. S. 269, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 16.05.2018 (Nds. GVBl. S. 95) die Neunte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Wiefelstede

 

   

 

 


 

Bürgermeister Pieper erläutert auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Kossendey, dass eine rückwirkende Änderung der Satzung zum 01.01.2019 möglich sei, da durch diese Satzungsänderung niemand nachträglich belastet werde.

 

Ohne weitere Wortmeldungen ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung: