BM Pieper weist darauf hin, dass das beratende Mitglied Woesthoff noch verpflichtet werden müsse. Er schlägt vor, die Verpflichtung nach dem TOP 5 „Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung“ vorzunehmen.

 

Die Tagesordnung wird in der geänderten Fassung festgestellt.