Der Verwaltungsausschuss nimmt den Antrag des BUND, Kreisgruppe Ammerland, grünordnerischer Festsetzungen als „Textliche Festsetzungen“ in Bebauungspläne zur Vermeidung von Steinwüsten in Baugebieten aufzunehmen, zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Ammerländer Gemeinden und dem Landkreis Ammerland eine einheitliche, praktikable Lösung anzustreben.

 


 

Ausschussmitglied Teusner erklärt, dass in anderen Gemeinde bereits entsprechende Beschlüsse gefasst worden seien. Er wolle dem Antrag des BUND folgen und damit weiterhin Einfluss haben. Es gehe nur um neue Baugebiete. Über den Antrag des BUND könne daher in der heutigen Sitzung abgestimmt werden.

 

Ausschussmitglied Stalling ist hingegen der Auffassung, dass die Aufnahme entsprechender Festsetzungen nicht notwendig sei, da hierzu bereits eine gesetzliche Regelung bestehe.

 

Ausschussmitglied Weden verweist auf die in den Gemeinden bisher gefassten unterschiedlichen Beschlüsse. Er spricht sich daher für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus mit dem Zusatz eines Beschlussvorbehaltes des Verwaltungsausschusses.

 

Ausschussmitglied Kruse verweist auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen. Die UWG-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag daher nicht zustimmen.

 

BM Pieper macht deutlich, dass jede Regelung nur so gut sei, wie ihre Kontrolle. Die Mehrheit wolle keine Steinwüsten. Diese zu verhindern sei jedoch Angelegenheit des Landkreises. Abgesehen davon sei eine Umsetzung von den Gemeinden personell nicht leistbar. Er spricht sich dafür aus, auf Kreisebene nach einer gemeinsamen Regelung zu suchen.

 

Ausschussvorsitzender Nacke lässt zunächst über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

Bei 10 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme ergeht folgender Beschlussvorschlag: