Der Verwaltungsausschuss steht der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Umwandlung des Sondergebietes Tennishalle in Metjendorf, Am Sportplatz 11, in ein allgemeines Wohngebiet grundsätzlich positiv gegenüber.

 

Vor einem noch zu fassenden Aufstellungsbeschluss ist jedoch gutachterlich der Nachweis zu erbringen, dass der Betrieb auf dem angrenzenden Sport- und Freizeitzentrum durch die herannahende Wohnbebauung nicht eingeschränkt werden wird bzw. dieses durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden kann.

 


 

BM Pieper geht kurz auf die bisherigen Beratungen ein. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Tennishalle sei nicht mehr gegeben. Die Schaffung von Wohnraum auf dem Areal der Tennishalle sei bisher durchaus begrüßt worden.

 

FDL Quathamer erinnert an das Schreiben des TV Metjendorf, in dem dieser darum bittet, die Interessen des Sportvereins bereits im Vorfeld zu berücksichtigen (siehe Anlage). Aus diesem Grunde werde verwaltungsseitig empfohlen, zunächst ein Lärmschutzgutachten erstellen zu lassen, um abzuklären welche Wohnnutzung möglich ist, ohne den Betrieb auf dem angrenzenden Sport- und Freizeitzentrum zu beeinträchtigen.

 

Ausschussmitglied Teusner hält die geplanten 30 bis 40 Wohneinheiten auf dem Areal für zu viel und hofft, dass es sich hierbei um einen Schreibfehler handelt.

 

Ausschussmitglied Nacke schlägt vor, den Beschlussvorschlag so zu ändern, dass ausgeschlossen ist, dass unbeabsichtigt der Aufstellungsbeschluss gefasst wird. Der Verwaltungsausschuss sollte der Einleitung des Bauleitplanverfahrens lediglich „positiv gegenüber stehen“.

 

Es ergeht einstimmig folgender geänderter Beschlussvorschlag: