BM Pieper weist darauf hin, dass das beratende Mitglied Willi Witte auf die Vorschriften der §§ 40 bis 42 NKomVG, insbesondere auf die Verschwiegenheitspflicht, verpflichtet werden müsse. Aufgrund dieser Vorgabe verpflichtet der Bürgermeister Herrn Witte und händigt diesem die entsprechenden Rechtsvorschriften aus. Die Verpflichtung wird per Handschlag besiegelt.

 

Alsdann wird die Tagesordnung festgestellt.