Der Verwaltungsausschuss nimmt den Stand zur Fortschreibung des Fahrzeugbeschaffungskonzeptes zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung in Abstimmung mit dem Gemeindekommando ein endgültiges Konzept vorzulegen.

  

 


Ausschussmitglied Bruns trägt vor, das zum Antrag des Gemeindebrandmeisters das Fahrzeugkonzept abzuwarten sei, bevor eine Entscheidung hierüber gefällt werde.

 

Der Ausschussvorsitzende Stalling verweist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss, der diesem Einwand entspricht.

 

Ausschussmitglied Bruns merkt an, dass ein Fahrzeugkonzept die gesamte Gemeinde betrifft und hier nicht nur über einzelne Fahrzeuge entschieden werden solle.

 

Der Ausschussvorsitzende Stalling schlägt vor, einen Beschlussvorschlag über das Fahrzeugkonzept in einer zweiten Sitzung des Feuerwehrausschusses in November 2019 vorzubereiten. Hierzu fragt der Ausschussvorsitzende an, ob es bereits ein TLF 4000 im Kreisgebiet gebe. Der Kreisbrandmeister hat dies verneint.

 

Der Kreisbrandmeister Hoffbuhr merkt an, das ein Feuerwehrbedarfsplan ein geeignetes Instrument sei, ein Fahrzeugkonzept zu erarbeiten. Die Ziele des Feuerwehrbedarfsplanes kann die Gemeinde festlegen. Nicht alle Inhalte des Feuerbedarfsplanes sind zwingend umzusetzen. Ein Feuerwehrbedarfsplan schützt die Gemeinde vor rechtlichen Konsequenzen (Klagen, Widersprüchen, usw.)

 

Der Ausschussvorsitzende Stalling fragt an, welche Gemeinden im Landkreis einen Feuerwehrbedarfsplan erstellt haben. Hierzu teilt die Verwaltung mit, dass die Stadt Westerstede und die Gemeinde Bad Zwischenahn einen Feuerwehrbedarfsplan erstellt haben, der Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Rastede im November 2019 fertiggestellt sei und Die Gemeinden Apen und Wiefelstede über keinen verfügen.

 

Ausschussmitglied Weden merkt an, das das Fahrzeugkonzept aus dem Feuerwehrbedarfsplan abzuleiten sei.

 

Ausschussmitglied Schröder erklärt, dass die Feuerwehren uns die Arbeit abnehmen. Für die Feuerwehren seien Voraussetzungen zu schaffen, damit diese ihren Aufgaben nachkommen können. Eine veraltete Technik sei nicht geeignet für die Aufgabenerledigung. Der Gemeindebrandmeister hat mit seinem Vortrag einen Ausblick in die Zukunft gegeben. Auf ein Organisationverschulden, in Hinblick auf die Feuerwehrbedarfsplanung, müsse die Gemeinde dringend reagieren. Die Vorlage eines aktuellen Feuerwehrbedarfsplanes seit aus rechtlicher Argumentation zwingend notwendig. Aus dem Grundkonzept des Gemeindebrandmeisters ergeben sich weitere einzelne Konzepte, die umzusetzen seien. Die Anträge des Gemeindebrandmeisters werden mit Nachdruck unterstützt.

 

Ausschussmitglied Schnörwangen erklärt, dass sie mehr Informationen über einen Feuerwehrbedarfsplan benötige. Dies beinhalte im Einzelnen die Kosten, inhaltliche Regelungen und das Ergebnis bzw. Ziel eines Feuerwehrbedarfsplanes.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass die Aufnahme eines Antrages aus kommunalrechtlicher Sicht in dieser Sitzung nicht möglich sei. Der Antrag über die Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes könne in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 19. August 2019 aufgenommen werden. Der Verwaltungsausschuss entscheide dann über den Antrag zur Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes. Der Zeitrahmen der Kalkulationsfirmen ist nicht bekannt.

 

Alsdann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung: