Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2018, wird mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück 171/13 der Flur 11 für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung „Eisenstraße“. Es handelt sich hierbei um die Verlängerung der bereits gewidmeten Eisenstraße. Die zu widmende Fläche hat eine Größe von 1.775 m².

   

 


  

Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender Beschluss: