BM Pieper weist darauf hin, dass das hinzugewählte Mitglied Woesthoff auf die Vorschriften der §§ 40 bis 42 NKomVG, insbesondere auf die Verschwiegenheitspflicht, verpflichtet werden müsse. Aufgrund dieser Vorgabe verpflichtet der Bürgermeister Herrn Woesthoff und händigt diesem die entsprechenden Rechtsvorschriften aus. Die Verpflichtung wird per Handschlag besiegelt.