a)

Frau Kerstin Löffler, Ofenerfeld, bemängelt den Zustand des Außengeländes sowie Teile des Inventars der Kindertagesstätte Ofenerfeld und fragt an, wann hier Maßnahmen ergriffen werden.

 

Darüber hinaus benötige sie einen Kindergarten-Ganztagsplatz für ihr Kind, welches im Oktober 2020  3 Jahre alt werde. Ihr wurde mitgeteilt, dass lediglich 2 neue Ganztagsplätze im Kindergarten Ofenerfeld frei würden. Die weiteren seine durch „Bestandskinder“ besetzt.

 

FBL Lemp teilt mit, dass sie zuversichtlich sei, dass man dem Kind einen Ganztagsplatz anbieten könne – evtl. jedoch nicht in der Kindertagesstätte Ofenerfeld. Zwar werde verwaltungsseitig versucht, Geschwisterkinder in derselben Einrichtung betreuen zu lassen, aber dies sei leider nicht immer umsetzbar.

 

Bezüglich des Zustandes der Kindertagesstätte in Ofenerfeld wird erläutert, dass hier Planungen laufen. Schwierig ist es, weil man zum einen eine Erweiterung der Einrichtung und zum anderen das Außengelände berücksichtigen müsse. Hier müsse eine Gesamtplanung erarbeitet werden. Man sei hier mit dem Träger, dem Fachbereich Bauen und Planen und der Einrichtungsleitung in Gesprächen. Die Maßnahme sollen in 2020 angeschoben werden.

 

 

b)

Auf Anfrage der Mitarbeiterin Tanja Schröder, Kita Metjendorf, erläutert Bürgermeister Pieper, dass im Rahmen des Betriebsüberganges die bisherigen tariflichen Konditionen übernommen werden, was die derzeitige Vergütung anbetrifft. Der Tarifvertrag des DRK sei in Einzelfällen schlechter als der des TVÖD. Eine Abschmelzung erfolge ggf. dann, wenn Tariferhöhungen nach dem TVÖD beschlossen werden, diese aber wegen des Haustarifs des DRK nicht berücksichtigt werden können.

 

c)

Eine Einwohnerin bemängelt den Umgang mit den sogenannten Flexi-Kindern. Die Eltern werden bis Ende Mai hingehalten. Erst dann erfolge eine Entscheidung wie es mit den Flexi-Kindern weitergehe. Sie verweist auf die Stadt Oldenburg, wo eine Entscheidung bis Ende Januar eines Jahres getroffen werden müsse. Die Einrichtung einer „Kindergartenschule“ werde abgelehnt, denn die Kinder werden vorwiegend aus sozio-emotionalen Gründen zurückgestellt. Hier sollte eine weitere Förderung im Kindergarten erfolgen. Es sei kontraproduktiv, diese Kinder in eine neue Gruppe zu geben. Im Übrigen seien im Jahr 2020 lediglich maximal 17 Kinder betroffen.

 

FBL Lemp teilt mit, dass für Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Hierbei handele es sich um das alleinige Entscheidungsrecht der Eltern, welches erst bis zum 01. Mai eines Jahres auszuüben sei.

 

Zwar werde die Gemeinde dazu übergehen, über die Kindertagesstätten im Januar eines Jahres Abfragen zu tätigen, allerdings seien diese völlig unverbindlich und bieten daher keine Planungssicherheit – weder für Eltern noch für die Träger der Einrichtungen.

 

Konzeptionell seien langfristig für die Flexi-Kinder eine Art Kindergartenschule vorgesehen. Es gilt zu berücksichtigen, dass im Kindergarten Kinder ab 3 Jahren betreut werden. Hier kann es bei den dann 7-jährigen schnell zu einer Unterforderung kommen. Es müssen Konzepte entwickelt werden, die die 7-jährigen Kinder besonders fördern, um einen übergangslosen Einstieg in die Schule zu ermöglichen. In der Stadt Westerstede werde die Form der Kindergartenschule bereits praktiziert.

 

Bürgermeister Pieper teilt mit, dass die Kommunen mit dieser Regelung auch nicht glücklich seien. Die Kommunen können von den Eltern keine Entscheidung im Januar eines Jahres verlangen.