Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Gemeinderat beschließt im Falle einer Förderung die Gemeindestraßen „Zwischenmoorsweg“ und „Dünenweg“ mit einem Kostenvolumen  i. H. v. 550.000,00 € in 2020 zu sanieren. Der Förderantrag ist fristgerecht bis zum 15.09.2019 an das Amt für regionale Landesentwicklung zu stellen.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat eine Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 300.000,00 €  in den Haushaltsplan 2020 zu Lasten des Haushaltsplans 2021 aufzunehmen.    

 

 


 

VA Schröder erläutert den Sachverhalt ausführlich.

 

Ausschussvorsitzender Claußen erklärt, dass sich der Haarenweg in Borbeckerfeld nach der diesjährigen Oberflächenbehandlung  in einem guten Zustand befindet und somit nicht in 2020 saniert werden muss.

 

Ebenso sollte die Sanierung des Blohweges überdacht werden, da hier befürchtet werde, dass der Blohweg als „Abkürzungsstrecke“  mit hohen Geschwindigkeiten genutzt werden könnte.

 

Ausschussmitglied Broziat erklärt, dass er die Strecke nicht als „Abkürzung“ ansehen würde.

 

Ausschussmitglied Würdemann befürwortet eine Sanierung des gesamten Leher Damms anstelle des Haaren- u. Blohweges. Wenn der Leher Damm in zwei Bauabschnitten saniert werden muss, fallen auch zweimal die Baustelleneinrichtungskosten an. Diese würden somit einmal eingespart werden können.

 

Ebenfalls erkundigt sich Herr Würdemann nach den Richtlinien der ZILE-Förderung.

VA Schröder erklärt, dass diese dem Protokoll als Anlage beigefügt werden.

 

Ausschussvorsitzender Claußen bittet die Verwaltung für die Novembersitzung des Straßen- u. Verkehrsausschusses eine überarbeitete Prioritätenliste vorzulegen.

 

Als dann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss.