Vorschlag / Empfehlung:

 

Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2018, werden mit sofortiger Wirkung die Wegeflurstücke 46/8 und 46/15 der Flur 20 für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung „Schoolkamp“. Es handelt sich hierbei um die Verlängerung der bereits gewidmeten Schoolkamp. Die Gesamtgröße der zu widmenden Fläche beträgt 1.166 m². Hiervon fallen 56 m² auf den Geh- und Radweg.

 

 

 


  

Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss.