Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass  die Gemeinde Wiefelstede die Kosten für die Wiederherstellung der Hofzufahrt mit Hilfe einer Bordanlage und einem Kostenvolumen i. H. v. 2.500,00 € ohne Änderung des Bebauungsplanes alleine trägt.

 

 


  

Ausschussvorsitzender Claußen übergibt das Wort an Herrn Speckels.

 

Herr Speckels bedankt sich bei den Ausschussmitgliedern, dass ihm die Möglichkeit gegeben wird, vor dem Ausschuss zu sprechen und nimmt im Folgenden Bezug auf die Beratungsvorlage. Insbesondere beklagt er, dass in den vergangenen 20 Jahren die angestrebte bauliche Entwicklung in nordwestlicher Richtung nicht umgesetzt wurde. Seines Erachtens sei hiermit auch längerfristig nicht zu rechnen. Hinsichtlich der Anlegung seiner Zufahrt versichert er, seinerzeit das mündliche Einverständnis vom Bauamt bekommen zu haben. Darüber hinaus habe er in den 20 Jahren zu keinem Zeitpunkt einen Hinweis auf die, nicht der Genehmigung entsprechenden Zufahrt erhalten. Im Weiteren stellt er ein paar Verständnisfragen zum damaligen Ablauf der Erschließungsarbeiten und des Endausbaus.

 

FBL Herzog nimmt zu diesen Fragen Stellung und weist insbesondere nochmals auf den baurechtlichen Hintergrund des Beschlussvorschlages hin. So sei es zwingend erforderlich, den als Provisorium hergestellten Wendehammer planungsrechtlich festzusetzen, um die Zufahrt zum Grundstück des Anliegers dauerhaft baurechtlich zu sichern.

 

Ausschussmitglied Helm schlägt als Kompromiss vor, dass die Gemeinde Wiefelstede und Herr Speckels die Kosten für die Wiederherstellung der Hofzufahrt i. H. v.               2.500,00 € zu gleichen Teilen tragen.

 

Ausschussmitglied Broziat ist der Auffassung, dass die Gemeinde Wiefelstede die Kosten für die Wiederherstellung der Hofzufahrt alleine tragen sollte.

 

Dem schließt sich Ausschussmitglied Rakebrand an.

 

Ausschussmitglied Würdemann erklärt, dass dieser Zustand nicht haltbar sei und eine rechtssichere Entscheidung für alle Seiten getroffen werden müsse.

 

Hierzu verweist FBL Herzog nochmals auf die erforderliche baurechtliche Festsetzung im Bebauungsplan.

 

Ausschussmitglied Broziat ist der Meinung, dass der Bebauungsplan nicht geändert werden sollte und stellt den Antrag, dass die Gemeinde Wiefelstede die Kosten für die Wiederherstellung der Hofzufahrt i. H. v. 2.500,00 € ohne Änderung des Bebauungsplanes alleine trägt.

 

Alsdann ergeht bei 2 Enthaltungen und 7 Ja-Stimmen folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss.