BM Pieper weist darauf hin, dass das hinzugewählte beratende Mitglied Renate Heerwagen auf die Vorschriften der §§ 40 bis 42 NKomVG, insbesondere auf die Verschwiegenheitspflicht, verpflichtet werden müsse. Aufgrund dieser Vorgabe verpflichtet er Frau Heerwagen und händigt ihr die entsprechenden Rechtsvorschriften aus. Die Verpflichtung wird per Handschlag besiegelt.