Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt auf Vorschlag des Bürgermeisters der Gemeinde Wiefelstede, Herrn Tobias Habben mit Wirkung vom 01.10.2019 mit der allgemeinen Stellvertretung des Bürgermeisters der Gemeinde Wiefelstede i. S. v. § 81 Abs. 3 S. 1 NKomVG in der aktuellen Fassung zu beauftragen. 

 

Herr Habben nimmt wieder an der Sitzung teil.

 


 

Herr Habben verlässt den Sitzungsraum.

Ohne Wortmeldung ergeht einstimmig folgender Beschluss: