Bei 7 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen:

Der Verwaltungsausschuss beschließt im Jahr 2020 für den kommunalen Bauhof der Gemeinde Wiefelstede einen Ersatz für den Schlepper WST-GW 265 i. H. v. 110.000,00 € anzuschaffen.

 

Bei 5 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen:

Der Verwaltungsausschuss beschließt für das Jahr 2020 für den kommunalen Bauhof der Gemeinde Wiefelstede die Anschaffung eines Mini-Baggers i. H. v. 40.000,00 €.

 

Einstimmig:

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Anschaffung eines Aufsitzmähers TwinCut i. H. v. 4.500,00 € für das Jahr 2020 für den kommunalen Bauhof der Gemeinde Wiefelstede.

 

Einstimmig:

Der Verwaltungsausschuss beschließt für das Jahr 2020 für den kommunalen Bauhof der Gemeinde Wiefelstede die Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattungen mit einem Kostenvolumen von 21.200,00 €.

 

Bei 8 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen:

Der Verwaltungsausschuss beschließt für Jahr 2020 für den kommunalen Bauhof der Gemeinde Wiefelstede die Anschaffung einer Heckpritsche für den neuen Fendt, i. H. v. 8.000,00 € mit dem Zusatz, dass vorher 2 Monate Erfahrungen mit einem Leihgerät gesammelt werden, die in der nächsten Straßen- u. Verkehrsausschusssitzung präsentiert werden sollen.

 

 


 

Fachbereichsleiter Herzog erkundigt sich, ob nach der Führung auf dem Bauhof Fragen offen geblieben seien.

 

Ausschussmitglied Helm fragt daraufhin, ob die Möglichkeit bestünde, auch ein Fahrzeug wie den Schlepper zu leasen, um Problemen, die aktuell mit dem Schlepper aufgetreten sind, in Zukunft aus dem Weg zu gehen.

 

Dieses sei laut Bauhofleiter Bruns nicht möglich, da dies bei Nutzfahrzeugen eher untypisch sei. Auch bei dem letzten Bauhofleitertreffen wurde ein Leasingmodell besprochen, jedoch seien die Nutzungsspuren nach Ablauf des Leasingvertrages teuer zu zahlen, was wiederrum unwirtschaftlich sei.

 

Bauhofleiter Bruns gibt ebenfalls kund, dass bereits Kontakt zur Firma Deutz bzgl. möglicher Garantieansprüche aufgenommen wurde, jedoch habe man nach sechs Jahren keine Möglichkeiten mehr, Reparaturen über die Garantie laufen zu lassen.

 

Auch die starke Preissteigerung von 68.000,00 € auf 110.000,00 € wird thematisiert. Dies sei auf die Stufenlasten des Schleppers zurückzuführen.

 

Bürgermeister Pieper erläutert daraufhin, dass erst einmal die Haushaltsmittel eingeplant werden sollen. Im Rahmen der Ausschreibungspflicht bestünde hier keine Wahl zwischen Typen oder Leistungsmerkmalen.

 

Ausschussmitglied Scholz erkundigt sich, ob die MwSt in dem Preis i. H. v. 110.000,00 € berücksichtigt wurden, oder ob diese noch zusätzlich anfallen.

 

Dieses sei laut Bürgermeister Pieper der Brutto-Betrag,

 

Ausschussmitglied Schnörwangen thematisiert den geplanten Minibagger und stellt zur Frage, ob die Möglichkeit bestünde, einen Minibagger über eine Firma mit Arbeitern laufen zu lassen.

 

Fachbereichsleiter Herzog erläutert, dass auch andere Arbeiten durch weitere Anbaugeräte optimiert werden könnten, damit der Mini-Bagger noch intensiver genutzt werden könne. Aktuell werden die anfallenden Arbeiten immer auf den Zeitraum gelegt, in dem der Mini-Bagger gemietet wird.

Drei Mitarbeiter vom Bauhof waren bereits auf einem Lehrgang für den Umgang mit einem Minibagger. Auch in Zukunft bestünde die Möglichkeit, dass weitere Bauhofmitarbeiter an einem Lehrgang teilnehmen.

 

Bürgermeister Pieper fügt hinzu, dass man durch den Mini-Bagger flexibler sei. Man könne im Nachhinein auch prüfen, wie viele Stunden der Mini-Bagger im Einsatz war.

 

Ausschussmitglied Würdemann fragt, ob in den Kosten i. H. v. 40.000,00 € bereits Anbaugeräte inkludiert sind.

 

Laut Bauhofleiter Bruns sind zwei Anbaulöffel im Preis enthalten. Andere Anbaugeräte könne man kostengünstig mieten.

 

Außerdem erkundigt sich Ausschussmitglied Würdemann, wie hoch die jährliche Miete bislang ausgefalle ist.

Bauhofleiter Bruns erklärt, dass täglich eine Miete i. H. v. 100,00 € anfällt. Jährlich seien die letzten beiden Jahre insgesamt rd. 8.000,00 € für den Mini-Bagger angefallen.

 

Auch bzgl. des Aufsitzmähers fragt Ausschussmitglied Würdemann, wo dieser Anwendung finden solle.

 

Dieser sei  für Spielplätze, Ortsdurchfahrten, etc. erklärt Bauhofleiter Bruns.

 

Ausschussmitglied Helm gibt kund, dass vernünftige Arbeiten nur mit vernünftigen Geräten erledigt werden können und man gutes Werkzeug auf dem Bauhof benötige.

 

Alsdann ergeht folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss: