Sitzung: 26.11.2019 Straßen- und Verkehrsausschuss
Vorlage: B/1462/2019
Der Verwaltungsausschuss
beschließt den in 2019 hergerichteten historischen Wiefelsteder Kirchweg als
Freizeitweg mit der Zweckbestimmung „touristischer Wanderweg“ gem. § 37 Abs. 1,
Satz 1 NWaldLG durch Allgemeinverfügung zu bestimmen.
Ohne Diskussion ergeht nach Erläuterung der Beratungsvorlage durch VA Schröder einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss: