Der Verwaltungsausschuss beschließt den in 2019 hergerichteten historischen Wiefelsteder Kirchweg als Freizeitweg mit der Zweckbestimmung „touristischer Wanderweg“ gem. § 37 Abs. 1, Satz 1 NWaldLG durch Allgemeinverfügung zu bestimmen.

 

 


 

Ohne Diskussion ergeht nach Erläuterung der Beratungsvorlage durch VA Schröder einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss: