Der Verwaltungsausschuss stimmt der Genehmigung zu Befahren eines ca. 150 m langen Streckenabschnittes der „Mansholter Straße“, zwischen der Einmündung „Mühlenfeld“ und der L824 „Bokeler Landstraße“, durch LKW-Verkehre der LOBO Türen GmbH, Bokel zu. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der LOBO Türen GmbH eine Vereinbarung zur Regulierung evtl. auftretender Schäden an der Klinkerpflasterstraße zu schließen.

 

 


 

Eingangs wird der Sachverhalt durch FBL Herzog erläutert.

 

Ausschussmitglied Helm erkundigt sich danach, ob die Mansholter Straße denkmalgeschützt ist.

 

Dies wird durch FBL Herzog verneint.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Würdemann, ob die Straße in Pflaster oder in Asphaltbauweise saniert werden könne, antwortet FBL Herzog, dass zuerst die Pflasterbauweise beibehalten werden soll.

 

Bei 10 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme ergeht folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss: