a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 I "Heidkamp - Erweiterung" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

c)  Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsunterrichtung wird verzichtet.

 


 

Ausschussmitglied Küpker nimmt an der Beratung und Abstimmung

zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

BM Pieper geht kurz auf die Hintergründe der Planung ein. Es konnte leider mit den betroffenen Grundstücksnachbarn keine Einigung erzielt werden, so dass die angestrebte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht möglich war.

 

Frau Abel, NWP, stellt den Bebauungsplanentwurf anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation vor. Da die Grundzüge des Bebauungsplanes nicht berührt werden, könne das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt werden. Dieses sei vergleichbar mit dem beschleunigten Verfahren. Die Festsetzungen des Ursprungsplanes werden nicht verändert.

 

Ausschussmitglied Teusner erkundigt sich nach den Kritikgründen der betroffenen Nachbarn. Er möchte außerdem wissen, warum der Bauantrag zurückgezogen wurde.

 

BM Pieper weist darauf hin, dass die Nachbarn bei der Zustimmung zur Befreiung mehr Einfluss auf das Bauvorhaben gehabt hätten. Jetzt werde allgemeines Baurecht geschaffen. Dies sei den Beteiligten auch deutlich gemacht worden. Wegen der fehlenden Zustimmung konnte der Bauantrag nicht genehmigt werden und wurde daher zurückgezogen.

 

Ausschussmitglied Teusner ist der Auffassung, dass der Landkreis die Planungskosten übernehmen sollte, da der Bebauungsplan aufgrund seiner Forderung geändert werden müsse.

 

BM Pieper ist sich sicher, dass der Landkreis keine Kosten übernehmen wird.

 

Ausschussvorsitzender Weden weist daraufhin, dass eine der betroffenen Personen seit einiger Zeit nicht mehr dort wohne. Die Planänderung sei daher nur richtig.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: