a)  Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b) Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 II "Wiefelstede, Am Brinkacker" gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.

 


 

Frau Abel, NWP, erläutert die überarbeitete Planung und die Abwägungsvorschläge anhand der beigefügten Präsentation. Die Festsetzungen würden recht allgemein gehalten, da die abschließende Planung des Kindergartens noch nicht vorliege.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Broziat erklärt BM Pieper, dass durch die erforderliche Prospektion keine Verzögerung eintreten werde. Die Kosten für die Suchschnitte würden bei 2.000 - 2.500 Euro liegen.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Helm erklärt Frau Abel, dass die Nebenanlagen nur bis zur Zufahrt weitergeführt werden müssten. Die Erschließung des Kindergartens sei noch nicht abschließend geklärt. Die Zufahrt werde jedoch nicht am Ende des Grundstückes liegen.

 

BM Pieper weist darauf hin, dass die Parkplätze an der Hörner Straße teilweise privat seien. Eine Zu- oder Abfahrt über die Hörner Straße sei auch aufgrund der geringen Breite der Straße schwierig.

 

Ausschussmitglied Teusner schlägt vor festzusetzen, dass das Oberflächenwasser vor Ort verrieselt werden muss, damit es dort direkt ins Grundwasser gelangt.

 

BM Pieper verweist auf Probleme im Ort aufgrund des Lehms im Boden. Eine Verrieselung sei häufig nicht möglich. Es könne jedoch eine Bodenuntersuchung durchgeführt werden.

 

FDL Quathamer weist darauf hin, dass das Oberflächenwasser in den Hörner Diek geleitet werde, der sich in der Nähe befinde.

 

Ausschussmitglied Teusner möchte wissen, wo genau sich die Ausgleichsfläche an der Gristeder Straße befindet.

 

Frau Abel, NWP, erklärt, dass bei einem Bauleitplanverfahren gemäß § 13 b BauGB grundsätzlich keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich seien. Lediglich die Beeinträchtigung oder Beseitigung von Wallhecken müsse ausgeglichen werden.

 

Anmerkung:      Die angesprochene Ausgleichsfläche an der Gristeder Straße bezieht sich auf den Bebauungsplan Nr. 141 I.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: