a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 


 

Frau Abel, NWP, erläutert die überarbeitete Planung und die Abwägungsvorschläge anhand der beigefügten Präsentation. Gemäß vorliegendem Schalltechnischen Gutachten gehe von dem Betrieb keine große Lärmentwicklung aus.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Bruns erklärt Frau Abel, dass die neue Halle genauso hoch werde wie der letzte Neubau.

 

Bei einer Stimmenthaltung ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: