a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 


 

Frau Abel, NWP, erläutert noch einmal das Vorhaben und die überarbeitete Planung und die Abwägungsvorschläge anhand der beigefügten Präsentation. Von privater Seite seien keine Anregungen vorgetragen worden.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Teusner erklärt Frau Abel, dass die Ausgleichsfläche an der Gristeder Straße bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 141 hergestellt worden sei. Hier gebe es noch eine Reserve, auf die jetzt zurückgegriffen werde.

 

Anmerkung: Ein Luftbild mit der markierten Fläche ist in der Anlage beigefügt.

 

Ausschussmitglied Teusner kündigt an, sich bei der Abstimmung der Stimme zu enthalten, da die Idylle des angrenzenden Dorfgebietes durch die neue Halle zerstört werde.

 

Bei einer Stimmenthaltung ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: