a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung  gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 


 

Frau Abel, NWP, erläutert die überarbeitete Planung und die Abwägungsvorschläge anhand der beigefügten Präsentation. Sie stellt noch einmal das Vorhaben und die damit verbundene Zielsetzung vor. Die geplante Erweiterung des Marktes sei gemäß vorliegender Wirkungsanalyse verträglich. Inzwischen liege ein Schalltechnisches Gutachten vor. Hiernach müsse unter anderem bei der Ladezone eine Lärmschutzwand errichtet werden. Dies werde im Bebauungsplan verbindlich geregelt.

 

Zu den Hinweisen der IHK und der Stadt Oldenburg zur raumordnerischen Verträglichkeit des Vorhabens habe das Gutachterbüro eine Stellungnahme abgegeben. Nach Prüfung der Anregungen hätten sich im Ergebnis keine Änderungen zur Verträglichkeit ergeben.

 

Ausschussvorsitzender Weden weist auf die hohe Akzeptanz des Marktes in der Bevölkerung hin.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Teusner erklärt BM Pieper, dass die Regelung des Anlieferverkehrs überarbeitet werden soll.

 

Frau Abel fügt hinzu, dass keine Änderung der Zufahrten durch die Planung vorgenommen werde. Der Verkehr auf dem Parkplatz und der Anlieferverkehr würden im Baugenehmigungsverfahren geregelt werden.

 

Ausschussmitglied Teusner hält nicht nur den Lärmschutz für wichtig sondern auch die Optik der Lärmschutzwand.

 

Frau Abel regt an, hierzu den Vorhabenträger zu befragen.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: