Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die anliegende Satzung der zu errichtenden Ingrid-und-Albert-Stühmer-Stiftung.

   

 


 

Bürgermeister Pieper erläutert anhand der Beratungsvorlage, dass die Satzung geringfügig von der vorherigen Fassung abweiche. Die Abstimmung mit dem Finanzamt habe nun stattgefunden. Zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit müsse u.a. ein Katalogzweck nach § 52 der Abgabenordnung (AO) wortgetreu genannt sein.

 

Ausschussmitglied Bruns erkundigt sich unter Bezugnahme auf die §§ 4, 5 des Satzungsentwurfes nach möglichen Risiken im Umgang mit dem Vermögen der zu errichtenden Stiftung. Bürgermeister Pieper erwidert unter Verweis auf die Johann-Hollmann-Stiftung, dass er diesbezüglich keine Risiken sehe und dem Stiftungszweck in jedem Fall entsprochen werde.

 

Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Schröder, ob sich die Wörter „nicht in erster Linie“  in §  2 Abs. 1 und „ausschließlich“ in § 3 Abs. 1 der Satzung nicht widersprechen, erläutert Bürgermeister Pieper, dass die vorliegende Satzung der Mustersatzung des Finanzamtes  entspreche und die Gemeinde Wiefelstede hiervon nicht abweichen solle.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die o.g. Wörter wurden wortgetreu aus der besagten Mustersatzung übernommen. Der Satzungsentwurf ist genau in dieser Form mit dem Finanzamt Westerstede abgestimmt.

 

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Kossendeys, erklärt Bürgermeister Pieper, dass ca. 20.000 Euro bei den Flohmärkten, einschließlich der Versteigerung, eingenommen worden seien. Es werden derzeit noch einige Sachen über Internetportale verkauft. Zu dem Erbe gehöre neben dem Haus im Mühlenweg ein Waldstück sowie ein Haus in Westerstede, welches derzeit vermietet sei und dies auch so bleiben solle.

 

Auf Rückfrage von Ausschussmitglied Schnörwangen erläutert Bürgermeister Pieper, dass der Verkauf des Hauses im Mühlenweg im Gebotsverfahren über das Internet erfolgen solle.

 

Einstimmig ergeht folgender Beschlussvorschlag: