Vorschlag / Empfehlung:

 

1.      Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2015 in der Fassung vom 22.03.2019.

 

2.      Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG erteilt der Rat der Gemeinde Wiefelstede dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015.

3.      Gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 123 Abs. 1 S. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede, dass das positive ordentliche Ergebnis (748.720,32 €) der ordentlichen Überschussrücklage und das außerordentliche Ergebnis (448.330,06 €) der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt werden.  

 


 

Fachdienstleiter Siemen erläutert anhand der anliegenden Power-Point-Präsentation und der Beratungsvorlage die Ergebnisse des Jahres 2015 sowie die Erläuterungen aus dem Prüfungsbericht. Er erklärt, dass derzeit der bilanzielle Zugang und der Finanzhaushalt im selben Jahr gebucht werde, da es sonst in der Mittelprüfung schwer darstellbar sei. Das Rechnungsprüfungsamt sei damit nicht einverstanden, da der tatsächliche bilanzielle Zugang schon im alten Jahr zu verbuchen sei. Es solle bald einen Termin mit den Gemeinden des Landkreises Ammerland und der KDO geben, um eine Lösung zu finden.

 

Ohne weitere Wortmeldung ergeht einstimmig folgende Empfehlung: