Vorschlag / Empfehlung:

 

1.      Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2016 in der Fassung vom 03.05.2019.

 

2.      Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG erteilt der Rat der Gemeinde Wiefelstede dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016.

3.      Gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 123 Abs. 1 S.1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede, dass das positive ordentliche Ergebnis (710.547,94 €) der ordentlichen Überschussrücklage und das außerordentliche Ergebnis (41.071,07 €) der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt werden.  

 


 

Fachdienstleiter Siemen erläutert anhand der beigefügten Power-Point-Präsentation die Ergebnisse des Jahres 2016 sowie die Erläuterungen aus dem Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsamtes. Er erklärt, dass es 2017 eine Gesetzesänderung gegeben habe. Die Gemeinde Wiefelstede habe sich zu dieser Zeit aber nicht angesprochen gefühlt, sodass keine FAG- Rückstellung gebildet worden sei. Dies werde künftig aber wieder beachtet.

 

Außerdem gebe es diverse Anmerkungen in den sog. „Managementletter“. Die Managementletter beinhalten kleinere Anmerkungen, die die Gemeinde Wiefelstede abzuarbeiten habe oder künftig zu beachten seien. Diese werden noch nachgearbeitet.

Die Jahresabschlüsse für die Jahre 2017 und 2018 sollen zeitnah abgewickelt werden.

Einstimmig ergeht folgender Beschlussvorschlag: