Vorschlag / Empfehlung:

 

a)      Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Wiefelstede vom 12.10.1998, in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 07.12.2015, bleibt unverändert bestehen.

 

b)     Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt den Antrag des Hegerings Wiefelstede auf Erlass der Hundesteuer für Jagdgebrauchshunde zu entsprechen. Ein Satzungsentwurf wird in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 09.12.2019 vorgelegt. 

    

 


 

Bürgermeister Pieper erläutert, dass es zwischenzeitlich eine Änderung gegeben habe. In der Stadt Westerstede habe der Ausschuss für Haushalt und Finanzen dem Rat der Stadt Westerstede einen Erlass der Hundesteuer für Jagdhunde zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Herr Sander merkt an, dass es die Grundsätze der Waidgerechtigkeit gebe. Im Nds. Jagdgesetz sei es vorgeschrieben, einen brauchbaren Hund bei der Jagd einzusetzen. Der Jäger handele rechtswidrig, wenn dies nicht der Fall sei. Die meisten Wildunfälle kämen bei Nacht vor und die Nachsuche, inklusive der erforderlichen Tötung und Tierkörperbeseitigung, erfolge durch die Jäger, obwohl es nicht ihre Pflicht sei. Würden die Jäger nicht mehr dieser Nachsuche nachkommen, wäre die Gemeinde bzw. der Landkreis zuständig. Die Kosten für die Entsorgung seien nicht unerheblich.

 

Ausschussmitglied Bruns teilt unter Bezugnahme auf vorhandene Unfallstatistiken mit, dass es zum Teil erforderlich sei, dass Jäger bei der Nachsuche von verletztem Wild auf Jagdgebrauchshunde angewiesen seien. Er werde dem Antrag des Hegerings daher zustimmen. 

 

Ausschussmitglied Kossendey finde es schade, dass die Hundesteuerpflicht bzw. der Erlass für Jagdgebrauchshunde nicht auf Kreisebene geregelt werden könne. Er trägt den Inhalt einer ihm zugesandten E-Mail vor. Diese ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff erläutert, dass die Arbeit der Jäger hoch anzurechnen sei, aber dass die 60 Euro für die jährliche Hundesteuer bei der Jagdausübung nicht der größte Posten seien. Seine Fraktion könne dem Antrag nicht zustimmen, da es viele Bereiche bzw. Ehrenämter gebe, die keinen Steuererlass genösse. Der Hund würde ferner  nicht ausschließlich für die Jagd verwendet werden.

 

Ausschussmitglied Geerdes schließt sich seinem Vorredner an, da das Ehrenamt im Sportverein auch keinem speziellen Steuererlass unterliege. Die Vereine müssen vieles selbst bezahlen. Es sei eher daran zu denken, die Einsätze der Jäger zu honorieren.  

 

Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Schröder erklärt Herr Sander, dass ein Jagdgebrauchshund geprüft werde und dann auch ein entsprechendes Zertifikat erhalte. Auf Nachfrage erklärt er, dass es sich im Gemeindegebiet um ca. 40 Hunde handele.

 

Ohne weitere Wortmeldungen ergeht zu a) bei einer Ja-Stimme, vier Enthaltungen und sechs Nein-Stimmen u.g. Beschlussvorschlag.

 

Der in b) genannte Beschlussvorschlag ergeht bei fünf Ja-Stimmen, fünf Enthaltungen und einer Nein-Stimme.