1.      Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2016 in der Fassung vom 03.05.2019.

 

2.      Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG erteilt der Rat der Gemeinde Wiefelstede dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016.

3.      Gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 123 Abs. 1 S.1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede, dass das positive ordentliche Ergebnis (710.547,94 €) der ordentlichen Überschussrücklage und das außerordentliche Ergebnis (41.071,07 €) der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt werden.

 


     

Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender Beschluss: