Sitzung: 16.12.2019 Gemeinderat
Vorlage: B/1461/2019
1. Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2016 in der Fassung vom 03.05.2019.
2. Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG erteilt der
Rat der Gemeinde Wiefelstede dem Bürgermeister die Entlastung für das
Haushaltsjahr 2016.
3. Gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 123 Abs.
1 S.1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede, dass das positive ordentliche Ergebnis
(710.547,94 €) der ordentlichen Überschussrücklage und das außerordentliche
Ergebnis (41.071,07 €) der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt
werden.
Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender Beschluss: