Ratsmitglied Schönwälder erkundigt sich, ob eine namentliche Abstimmung in den Sitzungen möglich sei. Dann könnten Bürger bei Fragen direkt an betreffende Ratsmitglieder herantreten.

 

Laut Bürgermeister Pieper sei dies laut Geschäftsordnung möglich.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Das Thema Abstimmung ist in § 14 GO geregelt. Eine namentliche Abstimmung ist durchzuführen, wenn mindestens ein Drittel der anwesenden Ratsmitglieder dieses beantragen. Es gilt jedoch der Grundsatz der offenen Abstimmung.