Auf Anfrage einer Anwohnerin der Straße „Am Sportplatz“ erklärt BM Pieper, dass die notwendigen Einstellplätze gemäß Niedersächsischer Bauordnung (NBauO) grundsätzlich auf dem Baugrundstück bereitgestellt werden müssen. Pro Wohneinheit müssen mindestens 1,5 Einstellplätze bereitgestellt werden.