a)  Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)  Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Bebauungsplan
Nr. 141 I „Gewerbegebiet Wiefelstede, Wiesenstraße - Erweiterung“ gemäß
§ 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.

 


 

Die überarbeitete Planung und die Abwägungsvorschläge wurden bereits unter TOP 13 anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation erläutert.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht daher bei einer Nein-Stimme mehrheitlich folgender Beschlussvorschlag: