a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 


 

Die überarbeitete Planung und die Abwägungsvorschläge wurden bereits unter TOP 17 anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation erläutert.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht daher bei einer Enthaltung einstimmig folgender Beschlussvorschlag: