a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 A "Wohngebiet ehemalige Tennishalle“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.

 

b)  Der Verwaltungsausschuss beschließt die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

c)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

 


 

Frau Abel, NWP, stellt mithilfe der in der Anlage beigefügten Präsentation die Grundzüge der Planung, das städtebauliche Konzept und den daraus resultierenden Bebauungsplanentwurf vor. Die Fläche sei zentral gelegen und biete sich demnach für eine Wohnnutzung an. Die Tennishalle sei abgängig. Die notwendigen 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit sollen alle auf dem Baugrundstück bereitgestellt werden. Die Gebäude werden über eine Privatstraße angebunden. Ein Wendehammer sei nicht vorgesehen. Die Mülltonnen müssten für die Abfuhr an die Straße Am Sportplatz gestellt werden. Der Flächennutzungsplan müsse lediglich angepasst werden, da es sich hier um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handele.

 

Die Sitzung wird unterbrochen, um den Anwesenden  die Gelegenheit zu geben, sich ein Modell der geplanten Wohnanlage anzusehen.

 

Ausschussmitglied Schröder bittet um Übersendung des Schallgutachtens und fragt nach der Zukunftsfähigkeit der Berechnungen in Bezug auf mögliche Veränderungen bei den Betriebszeiten des Sportvereins. Im Gutachten werde nur der Status Quo betrachtet.

 

Der als Zuhörer anwesende Investor, Herr Laurien, Mende Generalbau, erklärt, dass die Grenzwerte auch in Zukunft eingehalten werden können. Teilweise würden sie sogar erheblich unterschritten.

 

Ausschussmitglied Teusner fordert aus eigener Erfahrung, auch den durch Gäste des Clubhauses durch laute Musik nach Erfolgen der Heimmannschaften verursachten Lärm im Gutachten zu berücksichtigen.

 

Anmerkung: Das geplante Wohngebiet befindet sich in einer Entfernung zum Mehrzweckgebäude von über 200 m.

 

Beratendes Ausschussmitglied Schönwälder begrüßt den hohen Mietwohnungsanteil.

 

Ausschussmitglied Schröder hält wegen der Lärmsituation einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für besser.

 

Frau Abel, NWP, hält entgegen, dass sich hierdurch für den Verein kein Vorteil ergeben würde, da der Schutzanspruch des allgemeinen Wohngebietes gleich bleibe.

 

Beratendes Ausschussmitglied Schönwälder regt an, frühzeitig die Ammerländer Wohnungsbau (AWG) in die Planungen einzubeziehen.

 

BM Pieper erklärt, dass hier ein privater Investor Grundstückseigentümer und Vorhabenträger sei.

 

Es ergeht bei einer Enthaltung einstimmig folgender Beschlussvorschlag: