a)  Der Verwaltungsausschuss hebt den Beschluss zur 123.  Flächennutzungs-planänderung (parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147) vom 18.06.2020 auf.

 

b)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem in der heutigen Sitzung vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die 123. Flächen-nutzungsplanänderung (parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147).

 

c)   Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

 


 

Frau große Austing, Diekmann, Mosebach & Partner, erläutert die aktualisierte Planung anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation. Bisher seien Wohnbauflächen sowie gemischte und gewerbliche Bauflächen geplant gewesen, jetzt nur noch eine gemischte Baufläche und eine Wohnbaufläche. Außerdem habe sich die zu überplanende Fläche auf ca. 21,8 ha vergrößert. Der überwiegende Teil werde als Wohnbaufläche ausgewiesen. Anschließend erläutert Sie die beiden Varianten des Bebauungsplanvorentwurfes. Variante 1 sehe ein Mischgebiet und drei unterschiedliche allgemeine Wohngebiete hinsichtlich des Maßes der Bebaubarkeit vor. In Variante 2 gebe es nur zwei unterschiedliche Festsetzungen für den Wohngebietsanteil.

 

Ausschussmitglied Kruse vermisst größere Grundstücke für Seniorenwohnanlagen. Der Durchmesser der Wendehämmer sei mit 10 m viel zu gering. Üblich seien mindestens 20 m. Für ihn ist unklar, wer die Einhaltung der textlichen Festsetzung, dass maximal 25 % der Vorgartenbereiche als Kiesfläche gestaltet werden dürfen, kontrollieren soll. Diese Festsetzung sollte daher entfallen.

 

Frau große Austing erklärt, dass noch keine Parzellierung der Grundstücke vorgenommen worden sei. Es gebe nur ein unverbindliches städtebauliches Konzept. Die Angabe bei den Wendehammern beziehe sich auf den Radius. Der Durchmesser liege daher bei 20 m.

 

Ausschussmitglied Weden kritisiert, dass die Planung für so eine große Fläche bisher hinter verschlossenen Türen durchgeführt wurde. Andere Gemeinden seien hier einen anderen Weg gegangen. Die Bürgerschaft hätte früher beteiligt werden sollen. Es fehlt ihm die nötige Bürgernähe und Transparenz. Er sieht einen Bedarf für eine kommunale Reservefläche und möchte wissen, ob im WA-Gebiet auch eine Traufhöhe von 6 m und ein Wanderweg im Randbereich entlang der Regenrückhaltung möglich sei.

 

BM Pieper erklärt, dass ein Fußweg zur Naherholung geplant sei. Über die Fläche „Grote Placken“ sei schon mehrfach öffentlich beraten worden. Aus der Bevölkerung habe es bisher keinerlei Rückmeldungen zu der Planung gegeben. Ein normales zweistufiges Bauleitplanverfahren sei für ihn daher völlig ausreichend.

 

Ausschussmitglied Schnörwangen sieht eine gute Mischung bei der geplanten Wohnbebauung. Es gebe eine entsprechende Nachfrage nach Einfamilienhäusern insbesondere bei Familien. Für seniorengerechtes Bauen sollte eine Fläche vorgesehen werden und die Vermarktung insgesamt abschnittweise erfolgen.

 

Ausschussmitglied Teusner weist auf den Klimawandel hin. Auf allen Ebenen würden Pläne entwickelt, um dem entgegenzusteuern. Die Gemeinde müsse sich auch mit diesem Thema befassen, so auch bei der Ausweisung neuer Baugebiete. Seine Fraktion habe in einem Antrag Vorschläge gemacht, die nicht unrealistisch seien. Er vermisse daher eine Vorlage in der heutigen Sitzung zu diesem Antrag.

 

Ausschussmitglied Bruns spricht sich dafür aus, in zukünftigen Planungen entsprechende Regelung aufzunehmen. Die Vorschläge von Bündnis90/Die Grünen gingen jedoch über das Übliche deutlich hinaus. Dies führe zu Verunsicherungen bei den jungen Menschen, die planen, ein Baugrundstück im Gebiet „Grote Placken“ zu erwerben. Gebraucht werde jedoch Sicherheit. Man sollte sich daher bei den Planungen nur an das geltende Baurecht halten. Die Planung der Gemeinde werde aufgrund ihrer Ausmaße von der Landwirtschaft kritisch beäugt. Dennoch ist er der Auffassung, dass Einfamilienhäuser dem Ammerländer Stil entsprechen. Hieran könne sich zukünftig aber etwas ändern.

 

Ausschussmitglied Weden weist darauf hin, dass es unter diesem Tagesordnungspunkt um die Flächennutzungsplanänderung gehe. Erst im nächsten Tagesordnungspunkt gehe es dann um den Bebauungsplan.

 

Ausschussmitglied Schröder mahnt, dass man nicht wissen könne, was die Zukunft bringe. Die Fläche könne nicht auf einmal vermarktet werden. Man sei sich einig über die Ausweisung von Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen. Da man die Interessen und Wünsche zukünftiger Bauherren nicht kenne, schlage er vor, mehrere Bebauungspläne über einen längeren Zeitraum aufzustellen. Er beantragt daher, die Änderung des Flächennutzungsplanes auf den Weg zu bringen und die Aufstellung des Bebauungsplanes zu vertagen und an die Fraktionen zu verweisen. Wegen der Kosten fragt er nach dem Verhältnis zwischen Nettowohnbauland und sonstigen Flächen (z. B. Verkehrsflächen). Wegen der vielen offenen Fragen und der neuen Größenordnung im Vergleich zu den bisherigen Planungen sollte die Angelegenheit in die Fraktionen gegeben werden. Dann könne man auch den Antrag von Bündnis90/Die Grünen diskutieren.

 

Ausschussmitglied Bruns möchte wissen, ob es bereits einen Zeitplan gibt und zu welchen Verzögerungen es durch den Vorschlag von Ausschussmitglied Schröder kommen kann.

 

BM Pieper erklärt, dass ein Bedarf vorhanden sei. Seit Jahren habe es am Ort Wiefelstede keine bauliche Entwicklung mehr gegeben. Die Vermarktung könne und müsse sogar wegen der Auswirkungen auf die Infrastruktur schrittweise erfolgen. Man müsse ein Signal an die Bauwilligen senden und vorangehen.

 

Ausschussmitglied Schröder wiederspricht. Die Fläche sei zu groß und zu wichtig. Die vorgestellte Planung werde der Gemeinde eines Tages „vor die Füße fallen“. Durch seinen Vorschlag, die Angelegenheit zu vertagen, sei eine Verzögerung von 3 Monaten zu erwarten.

 

Anschließend ergeht mit 1 Nein-Stimme mehrheitlich folgender Beschlussvorschlag: