a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 


 

Frau Abel, NWP, erläutert die überarbeitete Planung und die Abwägungsvorschläge anhand der beigefügten Präsentation. Von privaten Einwendern sei die Anzahl der Betten kritisiert worden. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) wurde im Rahmen der Behördenbeteiligung angeschrieben, habe sich jedoch nicht zu der Planung geäußert. Das Vorhaben werde weiter nach Westen von der angrenzenden Wohnbebauung abgerückt. Nach Osten seien keine Außenterrassen zulässig. Außerdem seien Maßnahmen zum Lärmschutz vorgesehen. Das Entwässerungskonzept sehe ein Regenrückhaltebecken vor. Während der öffentlichen Auslegung könnten sich die Bürgerinnen und Bürger weiter einbringen.

 

Ausschussmitglied Teusner ist erfreut darüber, dass die Bedenken der Anwohner in der Planung berücksichtigt wurden.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Teusner erklärt FDL Quathamer, dass sich die Anwohner bei Beschwerden an den Landkreis Ammerland als Bauaufsichtsbehörde wenden könnten.

 

Bei einer Enthaltung ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: