BM Pieper weist darauf hin, dass das hinzugewählte Mitglied Lea Semken auf die Vorschriften der §§ 40 bis 42 NKomVG, insbesondere auf die Verschwiegenheitspflicht, verpflichtet werden müsse. Aufgrund dieser Vorgabe verpflichtet der Bürgermeister Frau Semken und händigt dieser die entsprechenden Rechtsvorschriften aus. Die Verpflichtung wird per Handschlag besiegelt.