Ausschussmitglied Helm sieht die Einfriedung der Grundstücke im Baugebiet An der Alexanderheide kritisch und möchte wissen, ob hierzu Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen wurden.

 

BM Pieper erklärt, dass im Bebauungsplan Nr. 103 I keine Festsetzungen zur Einfriedung der Grundstücke aufgenommen worden seien.

 

FDL Quathamer fügt hinzu, dass üblicherweise auch nur Festsetzungen für die Einfriedung zu den öffentlichen Verkehrsflächen getroffen werden.