FBL Lemp teilt mit, dass grundsätzlich die Kindertagesstätten geschlossen seien. Insofern seien das KITAG sowie der Betreuungsanspruch nach dem SGB außer Kraft gesetzt. Es gibt allerdings eine Notbetreuung. In mehreren Schritten wurde die Notbetreuung erweitert. Die jetzt geltende Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen,

a) bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist,

b) bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere ein Sprachförderbedarf, besteht sowie

c) die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig nach § 64 Abs. 1 Satz 1 NSchG werden.

 

Die Entscheidung über die Aufnahme der Kinder treffe abschließend im Ammerland die jeweilige Kommune.

 

Die Nachfrage seitens der Eltern werde immer größer. Inzwischen sei es so, dass es für jede Gruppe auch eine Notbetreuungsgruppe gebe. Die Gruppengröße ist auf 50% begrenzt (Krippe 8 Kinder, Kindergarten 13 Kinder). Nach dem derzeitigen Stand sei es so, dass derzeit rd. 40% der Gruppenkinder notbetreut werden.

 

Diese Regelung gelte wohl bis zum 21.06.2020. Ab dem 22.06.2020 soll nach Informationen des Nds. Städte- und Gemeindebundes ein eingeschränkter Regelbetrieb stattfinden.

 

Die Gruppengröße werde dann nicht mehr eingeschränkt. Allerdings müssen Hygienekonzepte beachtet werden. Dieses werde noch eine große Herausforderung in den einzelnen Kindertagesstätten darstellen. Zum einen gebe es große Unterschiede bei den Räumlichkeiten als auch bei dem zur Verfügung stehenden Personal.

 

Auf Anfrage des Ausschussmitgliedes Kossendey teilt FBL Lemp mit, dass es einen Beschluss des Verwaltungsausschusses gebe, keine Gebühren (Krippe + Hort) für die Zeit der Schließung zu erheben. Wird die  Notbetreuung in Anspruch genommen, müssen die Gebühren vollständig gezahlt werden.  Sofern ab 22.06 wieder ein eingeschränkter Regelbetrieb beginnt, werden vermutlich für alle Kinder in Krippe und Hort wieder Gebühren zu erheben sein.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Betreuungssituation in den Kindertagesstätten wegen der Corona Pandemie zur Kenntnis.