Sitzung: 08.06.2020 Ausschuss für Generationen und Soziales
FBL Lemp
teilt mit, dass grundsätzlich die Kindertagesstätten geschlossen seien.
Insofern seien das KITAG sowie der Betreuungsanspruch nach dem SGB außer Kraft
gesetzt. Es gibt allerdings eine Notbetreuung. In mehreren Schritten wurde die
Notbetreuung erweitert. Die jetzt geltende Notbetreuung dient dazu, Kinder
aufzunehmen,
a)
bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter
in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem
öffentlichem Interesse tätig ist,
b)
bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere ein Sprachförderbedarf,
besteht sowie
c) die
zum kommenden Schuljahr schulpflichtig nach § 64 Abs. 1 Satz 1 NSchG werden.
Die
Entscheidung über die Aufnahme der Kinder treffe abschließend im Ammerland die
jeweilige Kommune.
Die
Nachfrage seitens der Eltern werde immer größer. Inzwischen sei es so, dass es
für jede Gruppe auch eine Notbetreuungsgruppe gebe. Die Gruppengröße ist auf
50% begrenzt (Krippe 8 Kinder, Kindergarten 13 Kinder). Nach dem derzeitigen
Stand sei es so, dass derzeit rd. 40% der Gruppenkinder notbetreut werden.
Diese
Regelung gelte wohl bis zum 21.06.2020. Ab dem 22.06.2020 soll nach
Informationen des Nds. Städte- und Gemeindebundes ein eingeschränkter
Regelbetrieb stattfinden.
Die
Gruppengröße werde dann nicht mehr eingeschränkt. Allerdings müssen
Hygienekonzepte beachtet werden. Dieses werde noch eine große Herausforderung
in den einzelnen Kindertagesstätten darstellen. Zum einen gebe es große
Unterschiede bei den Räumlichkeiten als auch bei dem zur Verfügung stehenden
Personal.
Auf
Anfrage des Ausschussmitgliedes Kossendey teilt FBL Lemp mit, dass es einen
Beschluss des Verwaltungsausschusses gebe, keine Gebühren (Krippe + Hort) für
die Zeit der Schließung zu erheben. Wird die
Notbetreuung in Anspruch genommen, müssen die Gebühren vollständig
gezahlt werden. Sofern ab 22.06 wieder
ein eingeschränkter Regelbetrieb beginnt, werden vermutlich für alle Kinder in
Krippe und Hort wieder Gebühren zu erheben sein.
Der Ausschuss nimmt den Bericht der
Verwaltung über die Betreuungssituation in den Kindertagesstätten wegen der
Corona Pandemie zur Kenntnis.