Der Verwaltungsausschuss nimmt das Ergebnis der Suche nach Alternativflächen in der Ortschaft Borbeck zur Kenntnis und beschließt, die Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 I „Wiefelstede-Borbeck, Erweiterung“ und zur 119. Flächennutzungsplanänderung fortzuführen.

 


 

Ausschussvorsitzender Nacke schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 8 bis 10 gemeinsam zu beraten.

 

Die Sitzung wird unterbrochen, um Frau Neemann,  Anwohnerin der Holtwiese, die Gelegenheit zu geben, sich zu der Planung zu äußern.

 

Frau Neemann trägt die Bedenken der Anwohner der Holtwiese vor. Sie kritisiert, dass bei der Bewertung der Alternativflächen offensichtlich die Kosten ausschlaggebend gewesen seien. Die Beeinträchtigung des geplanten Baugebiets durch den Lärm der Baumschule und den Verkehrslärm sei bekanntermaßen hoch. Sie sei seinerzeit nach Borbeck gezogen, weil sie auf dem Land leben wollte. Nun entwickele sich Borbeck immer mehr zu einer Ortschaft. Die Anbindung des neuen Baugebietes über die Holtwiese sei unzumutbar. Die geplanten Mehrfamilienhäuser seien nicht ortstypisch. Sie bezweifelt einen entsprechenden Bedarf. Für ältere Menschen fehle es an der Infrastruktur. Junge Familien seien auf zwei Autos angewiesen. Die geplante Bebauung würde aus der Ortschaft herausragen. Sie kritisiert, dass das Amphibienvorkommen nicht von einem Fachmann untersucht wurde. Die Holtwiese sei als Dauergrünland ökologisch wertvoller als intensiv bewirtschaftetes Ackerland. Die Alternativfläche 1 sei nicht ausreichend untersucht worden. Man könne auch zu dem Ergebnis kommen, in Borbeck kein weiteres Baugebiet auszuweisen.

 

Ende der Sitzungsunterbrechung.

 

BM Pieper erinnert daran, dass man sich bereits seit 2015 mit der Erweiterung der Holtwiese beschäftige. Man habe sich im Verfahren mit allen öffentlichen und privaten Belangen auseinandergesetzt und Alternativflächen untersucht. Im Ergebnis sei die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 I rechtlich und fachlich in Ordnung. Sie werde sogar vom Betreiber der Baumschule ausdrücklich befürwortet. Entscheidend sei nunmehr lediglich der politische Wille.

 

Ausschussmitglied Weden erklärt, dass die SPD-Fraktion bei ihrer ablehnenden Haltung bleibe. Eine weitere Ausdehnung entlang der Landesstraße werde abgelehnt. Viele Fakten seien erst im Lauf des Verfahrens bekannt geworden. Er sei verwundert darüber, dass keine bessere Alternativfläche gefunden wurde. Es habe sich gezeigt, dass der städtebauliche Vertrag mit der Baumschule zur Lösung der Lärmproblematik nicht haltbar sei. Die passiven Lärmschutzmaßnahmen, wie beispielsweise nicht zu öffnende Fenster, seien für ihn Unsinn, den er nicht mitmachen wolle. Die Planung berücksichtige lediglich das Niedersächsische Landschaftsprogramm von 1989 und den Landschaftsrahmenplan des Landkreises von 1995. Der Schutz der Umwelt habe jedoch deutlich an Bedeutung zugenommen. Der Landschaftsrahmenplan des Landkreises werde zurzeit überarbeitet. Das geplante Baugebiet befinde sich danach im Bereich der Haarenniederung. Das Umfeld werde als Fläche mit der Anforderung an die Landwirtschaft  „Schutz und Entwicklung von Feuchtgrünland (N)“ und „Grünlandschutz und Nutzungsextensivierung (G)“ ausgewiesen. Die Erweiterungsfläche stünde nicht mehr für eine Bebauung zur Verfügung.

 

Anmerkung zum Protokoll:

 

Der Landkreis Ammerland wurde noch einmal um Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 65 I gebeten. Gemäß Stellungnahme vom 16.06.2020 des Amtes für Umweltschutz und Wasserwirtschaft hat das B-Plangebiet Holtwiese ausreichend Abstand zum in der Karte 6 der Fortschreibung zum LRP dargestellten schutzwürdigen Bereich an der Haaren und dem Wasserzug 37. Aus Sicht der Fortschreibung des LRP gibt es zum jetzigen B-Plan Holtwiese keine Einwände, wenn eine Eingrünung zur freien Landschaft erfolgt. Die Fortschreibung des LRP liegt im Vorentwurf vor. Die Trägerbeteiligung wird voraussichtlich im Juli beginnen.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Bruns, ob man das Planungsbüro noch anhören solle, erklärt FDL Quathamer, dass der Vortrag des Planungsbüros sich auf die angesprochenen Knackpunkte der Planung beschränke und daher seiner Meinung nach hierauf nicht verzichtet werden sollte.

 

Herr Diekmann, Planungsbüro Diekmann, Mosebach & Partner, stellt zunächst mithilfe der in der Anlage beigefügten Präsentation ausführlich die Prüfung der Alternativflächen vor. Im Ergebnis sei die Fläche Holtwiese am besten für die geplante Wohnbauentwicklung in Borbeck geeignet.

 

BM Pieper fügt ergänzend hinzu, dass ein konkretes Angebot für die archäologischen Ausgrabungen vorliege.

 

Anschließend stellt Herr Diekmann, Planungsbüro Diekmann, Mosebach & Partner, anhand einer Präsentation noch einmal kurz die Planungen vor, um anschließend detailreich die Abwägungsvorschläge zu den Themengebieten Gewerbelärm, Verkehrslärm, Biotoptypen, Fledermaus- und Amphibienvorkommen zu erläutern (siehe Anlage).

 

Ausschussmitglied Weden bleibt bei seiner Überzeugung. Der Vergleich mit dem Bebauungsplan Nr. 29 II „Heidkamp-Nord“ hinke in seine Augen, da sich dort in der Nähe kein Gewerbebetrieb befinde.

 

Anmerkung zum Protokoll:

 

Der Vergleich mit den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 29 II bezieht sich ausschließlich auf den Verkehrslärm, der passiven Lärmschutz erfordert.

 

Er verweist erneut auf das Landschaftsprogramm von 1989 und den Landschaftsrahmenplan von 1995, der zurzeit vom Landkreis überarbeitet werde und stellt die Frage in den Raum, was man den Anwohnern der Holtwiese zumuten wolle. Auch er ist der Auffassung, dass die Alternativfläche 1 nicht intensiv genug geprüft wurde.

 

Ausschussmitglied Bruns macht deutlich, dass bei jeder Baulandentwicklung Flächen verloren gingen. Er sieht in dem geplanten Baugebiet eine sanfte Entwicklung. In Gristede seien bei solchen Gelegenheiten junge ehemalige Gristeder/-innen wieder in ihren Heimatort zurückgezogen. Die Festsetzungen zum Schutz vor Verkehrslärm seien gängige Praxis. Die FDP-Fraktion sei für eine sanfte Entwicklung auch in Borbeck insbesondere für junge Familien. Es seien keine besseren Alternativflächen gefunden worden. Es sollte auch keine weitere Suche stattfinden.

 

Ausschussmitglied Schröder widerspricht der Aussage des Bürgermeisters, dass die Bebauung aus rechtlicher Sicht möglich sei. Er habe rechtliche Bedenken bezüglich der vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen. Der Hinweise des Landkreises auf das Urteil des VGH München, dass es konform ist, wenn durch passiven Lärmschutz gegen Verkehrslärm gleichzeitig auch Gewerbelärm gemindert wird, beziehe sich auf eine Innentwicklung. Hier befinde man sich im Außenbereich. Die Baumschule sei ein Gewerbebetrieb. Dessen Genehmigung sei Anlagen bezogen. Es gelte das Rücksichtnahmegebot. Passiver Lärmschutz sei bei Gewerbelärm nicht möglich. Ein Betreiberwechsel bei der Baumschule sei nicht ausgeschlossen. Die vorgeschlagene Regelung sei seiner Meinung nach rechtlich nicht einwandfrei. Dies müsse vom Landkreis noch einmal geprüft werden.

 

Anmerkung zum Protokoll:

 

Die Maßnahme (Verschiebung der Nachtzeit um eine Stunde gemäß Ziffer 6.4 der TA Lärm) ist bereits im Vorfeld vom Landkreis geprüft worden (siehe Abwägungsvorschläge). Die Genehmigung eines entsprechenden Antrages wurde zugesagt. Es handelt sich hier nicht um eine (passive) Lärmschutzmaßnahme, da die Immissionsrichtwerte dann in der Nachtzeit eingehalten werden. Jeder Betriebsinhaber hat die Möglichkeit einen entsprechenden Antrag zu stellen. Es kommt im Übrigen schon jetzt zu Überschreitungen der Richtwerte im bestehenden Wohngebiet Holtwiese. Bisher gab es jedoch keinerlei Beschwerden.

 

Ausschussmitglied Teusner findet das Zitat aus dem Schreiben der Anwohner nicht fair. Seine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion hätten die Planung bereits abgelehnt. Man sei weiterhin dagegen, auch wenn sie rechtlich und fachlich zulässig sei. Sie werde wegen der Lärmproblematik und der Beeinträchtigung der Natur politisch nicht gewollt, zumal sich die Situation durch die Überarbeitung des Landschaftsrahmenplanes noch ändern werde. Er kritisiert, dass nicht geprüft wurde, ob für die Anbindung der Alternativfläche 1 eine Verlegung der Ortsdurchfahrt oder ob eine Anbindung beispielsweise über das Grundstück der Tischlerei möglich sei. Die Alternativflächen 2 und 3 kommen auch seiner Meinung nach nicht in Frage. Eine weitere Alternativfläche liege seiner Ansicht nach neben dem Ehrendenkmal. Dort sei eine Lärmschutzwand möglich. Das Argument, dass Kinder in ihrem Heimatort zurückkommen könnten, ziehe nicht mehr, da dieser Punkt gemäß Richtlinie über die Vergabe von Wohnbaugrundstücken nicht mehr entscheidend sei. Für die Ortschaft Borbeck wünscht er sich eine kleinteilige Entwicklung.

 

Ausschussvorsitzender Nacke übergibt den Vorsitz mit Zustimmung des Ausschusses
an Ausschussmitglied Weden.

 

Ausschussmitglied Nacke verweist auf die Pressemitteilung der CDU-Fraktion in der NWZ am 27.05.2020. Die bauliche Entwicklung konzentriere sich überwiegend auf die Grundzentren Wiefelstede und Metjendorf. Es soll aber auch eine Entwicklung in den kleineren Ortschaften erfolgen. Auch Borbeck solle eine Chance bekommen. Die Fläche Holtwiese stand von Anfang an zur Debatte. Die Erweiterungsmöglichkeit wurde bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Holtwiese“ vorgesehen. Die Straße sei zwar eng, könne aber verbeitert werden. Bei entsprechenden Bauleitplanverfahren würden die Anwohner immer wieder Beeinträchtigungen befürchten. Bisher habe man sich alle Einwände angehört und dann entschieden. Er kritisiert, dass hier der Eindruck vermittelt werde, der Vortrag des Planungsbüros und die Stellungnahmen der Behörden seien rechtlich zu beanstanden. Die CDU-Fraktion halte die Fläche Holtwiese für geeignet. Der Baumschulbetrieb sei schon jetzt verpflichtet, eine Verschiebung der Nachtzeit zu beantragen. Aktiver Lärmschutz mit hohen Lärmschutzwänden lehne seine Fraktion ab.

 

Ausschussvorsitzender Nacke übernimmt wieder den Vorsitz.

 

Ausschussmitglied Schröder zeigt sich verwundert über die Aussage seines Vorredners. Beim Immissionsschutz gebe es keinen Bestandsschutz.

 

Ausschussmitglied Kruse erklärt, dass die UWG-Fraktion ebenfalls für eine bauliche Entwicklung in den kleineren Ortschaften sei. In Borbeck gab es Widerstände aus der Bevölkerung. Es konnten einige Dinge geändert werden. Man werde der Planung daher zustimmen.

 

Ausschussmitglied Helm ist der Auffassung, dass sich die Fläche gegenüber dem Dörpshus als alternative Fläche anbiete.

 

BM Pieper entgegnet, dass diese Fläche vom Planungsbüro nicht geprüft wurde.

 

Ausschussmitglied Scholz ist mit der Planung einverstanden. Die Alternativfläche 2 sei seiner Meinung nach keine nachhaltige Lösung. Im Gegensatz zur Fläche Holtwiese werde diese intensiv landwirtschaftlich genutzt. Eine funktionierende Landwirtschaft werde auch in Zukunft gebraucht.

 

Die Sitzung wird unterbrochen, um Frau Neemann,  Anwohnerin der Holtwiese, die Gelegenheit zu geben, sich zu äußern.

 

Frau Neemann ist der Auffassung, dass eine extensiv genutzte Dauergrünfläche ökologisch wertvoller sei als intensiv genutztes Ackerland.

 

Ende der Sitzungsunterbrechung.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht bei 6 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen folgender Beschlussvorschlag: