a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die 133. Flächennutzungsplanänderung (parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 117 I).

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

 


 

Frau Abel, NWP, stellt mithilfe der in der Anlage beigefügten Präsentation die Grundzüge der Planung vor. Die Fläche sei verfügbar und das bestehende Regenrückhaltebecken könne erweitert werden. Die Immissionen der Pumpstation müssten noch genauer untersucht werden. Sie habe jedoch keine Befürchtung, dass hierdurch die Planung unmöglich werde. Ziel der Planung seien Einfamilien- und Doppelhäuser und keine verdichtete Bebauung. Die Mindestgrundstücksgrößen seien leicht reduziert worden.

 

Ausschussmitglied Weden ist grundsätzlich dafür, auch kleinere Flächen zu überplanen. Er weist darauf hin, dass in der unmittelbaren Nähe neunmal im Jahr ein großer Flohmarkt veranstaltet werde. Er ist der Auffassung, dass hier dieselben Festsetzungen getroffen werden sollten wie beim Bebauungsplan Nr. 29 I. Hier seien im Verfahren sicher noch Korrekturen möglich.

 

Ausschussmitglied Kruse erklärt, dass er in Niederschriften aus dem Jahr 2017 Informationen zur Verfügbarkeit der Fläche gefunden hätte, die sich widersprechen würden. Er bittet die Verwaltung, die Verfügbarkeit bis zur Verwaltungsausschusssitzung zu überprüfen.

 

Ausschussmitglied Bruns erklärt, dass die FDP-Fraktion der Planung zustimme, und fragt nach der Kompensation.

 

Frau Abel, NWP, weist darauf hin, dass die Planung erst ganz am Anfang stehe und die Frage der Kompensation im Verfahren noch beantwortet werde.

 

Ausschussmitglied Teusner macht deutlich, dass mit der Planung einem Gewerbebetrieb mit zwei Angestellten die Geschäftsgrundlage entzogen werde. Der Reiterhof werde der Planung zum Opfer fallen. Die Planung entspreche außerdem nicht dem Entwicklungskonzept für den Bereich Metjendorf-Heidkamp-Ofenerfeld und sei für ihn daher nicht nachvollziehbar. Ca. 50 Kindern werde die Freizeitbeschäftigung entzogen. Und nicht nur der Flohmarkt finde in der Nähe statt sondern auch das Osterfeuer. Die Fläche werde durch den Lärm und Geruch der Pumpstation beeinträchtigt. Die Baugebiete An der Alexanderheide und Heidkamp-Nord seien noch nicht einmal fertiggestellt und schon soll es hier weitergehen.

 

Frau Abel, NWP, erklärt, dass der Umweltbericht noch erstellt werden müsse.

 

Ausschussmitglied Helm bittet um Auskunft, ob an der Straße „An den Eichen“ eine Nebenanlage geplant sei. An Flohmarkttagen werde diese Straße von sehr vielen Pkw benutzt. Eine Nebenlage sei seiner Meinung nach erforderlich.

 

Frau Abel, NWP, ist ebenfalls der Auffassung, dass eine Nebenanlage an der Straße „An den Eichen“ erforderlich sei.

 

Auf Anfrage vom beratenden Ausschussmitglied Schönwälder bestätigt BM Pieper, dass die Lärm- und Geruchsimmissionen untersucht werden.

 

Die Sitzung wird unterbrochen, um den anwesenden Anliegern bzw. Betroffenen die Gelegenheit zu geben, sich zu der Planung zu äußern.

 

Frau Ganseforth berichtet als Anliegerin, dass der Lärm der Pumpstation unterschiedlich laut sei. Bei Starkregen sei die Pumpstation beispielsweise besonders laut. Es müsse daher an verschiedenen Tagen geprüft werden.

 

Frau Böhm, Pächterin und Betreiberin des Reiterhofes, hat die Zusage der Eigentümer, dass sich das Pachtverhältnis Jahr für Jahr verlängere. Sie sei bereits seit 15 Jahren Betreiberin des Reiterhofes. Damals sei ihr gesagt worden, dass auf der Fläche wegen der Pumpstation keine Bebauung möglich sei. Es habe sich auf der Fläche ein kleines Paradies für Kinder und Ausflügler entwickelt. Sie bestätigt, dass die Pumpstation sehr laut ist, und auch die Geruchsbelästigung.

 

Ende der Sitzungsunterbrechung.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht bei 10 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme folgender Beschlussvorschlag: