Bürgermeister Pieper erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage. Er erklärt, dass die Waldfläche am Nordholt sich derzeit im Eigentum der Gemeinde befände, da die Ingrid-und-Albert-Stühmer-Stiftung rechtlich unselbständig sei. Das Stiftungsvermögen sei jedoch als Sondervermögen in der Buchhaltung ausgewiesen. Im Falle einer Beschlussfassung durch den Rat werde der gutachtlich festgestellte Wert des Waldgrundstückes der Ingrid-und-Albert-Stühmer-Stiftung gutgeschrieben und entsprechend wertmäßig unter dem genannten Sondervermögen ausgewiesen. Er erläutert außerdem, dass der Revierförster der Landwirtschaftskammer Oldenburg, Herr Schulze Döring, im Auftrag der Gemeindeverwaltung zwei Varianten für einen naturnahen Umbau des Waldgrundstückes kalkuliert habe, um mit der Aufwertung Ökopunkte nach dem Bundesnaturschutzgesetz erzielen zu können. Diese Überlegungen seien bereits mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ammerland abgestimmt. Damit habe die Gemeinde die Möglichkeit, das Öko-Konto mit 92.832 Werteinheiten aufzufüllen.

 

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Bruns erklärt Bürgermeister Pieper, dass die Kosten für die Herrichtung des Waldgrundstücks über die Kostenerstattung an die Gemeinde zurückzuführen seien, sodass es ein gewisses „Nullsummenspiel“ resultieren würde.

 

Das Waldgrundstück Nordholt solle ähnlich wie die Horstbüsche, die Hülsbäke, die Halfsteder Bäke, die Ofener Bäke der Gemeinde als Ökopool für einen nachhaltigen Flächenausgleich dienen.

 

Ausschussvorsitzender Schröder erkundigt sich, zu wann der Eigentumsübergang an die politische Gemeinde erfolgen solle. Bürgermeister Pieper teilt mit, dass dies mit Zahlung des Kaufpreises an die Ingrid-und-Albert-Stühmer-Stiftung im Jahr 2021 der Fall sein solle.

 

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Kossendey erläutert Bürgermeister Pieper, dass die Begrifflichkeit „politische Gemeinde“ lediglich zur Verdeutlichung gewählt worden sei.

 

 

Ausschussvorsitzender Schröder bedankt sich bei der Verwaltung im Namen des Ausschusses für die ausgezeichnete Abarbeitung der Stühmer-Erbschaft.

 

Ohne weitere Wortmeldung ergehen einstimmig folgende Beschlussempfehlungen:

 

 

Vorschlag / Empfehlung:

  

a)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, die Übernahme der Flurstücke 178/1 und 178/3 der Flur 35 in der Gemarkung Wiefelstede zur Gesamtgröße von 63.066 qm von der Ingrid und Albert Stühmer Stiftung in das Vermögen der politischen Gemeinde.

b)     Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, der Ingrid und Albert Stühmer Stiftung für die Übernahme des Waldgrundstücks in das Vermögen der politischen Gemeinde den gutachterlich festgestellten Verkehrswert in Höhe von 142.056,00 Euro im Jahr 2021 gutzuschreiben und die Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung zu stellen.

c)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, die Umstellung auf eine naturnahe Waldwirtschaft, sowie die Herausnahme einer Fläche von 2 ha aus der Waldwirtschaft im Jahr 2021 durchzuführen und Haushaltsmittel in Höhe von 41.000,00 Euro in die Haushaltsplanung 2021 aufzunehmen.