a)  Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

b)  Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Bebauungsplan Nr. 65 I „Wiefelstede-Borbeck, Erweiterung“ gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.

 

 


 

Ohne Wortmeldung ergeht mit 17 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen folgender Beschluss: