a)  Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)  Weiter stellt der Rat die 119. Flächennutzungsplanänderung nebst Begründung fest.

 

 

 


 

Ratsmitglied Weden erklärt, dass man die Tagesordnungspunkte 24 und 25 nicht trennscharf beraten könne. Daher springe er ein wenig hin und her und bittet um Verständnis.

Sein Wortbeitrag wird der Niederschrift beigefügt.

Ratsmitglied Teusner teilt mit, das nun schon seit 2015 um dieses Baugebiet diskutiert und gestritten werde und dieses habe sich bis jetzt hingezogen. In der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses habe der BM gesagt, dass die Ausführungen rechtlich und fachlich in Ordnung seien. Den Parteien obliege es jedoch, dieses politisch zu bewerten. Seine Partei werde dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen. Dagegen spreche der Lärm, der Naturschutz, …etc. Vor einem Jahr habe man bereits im Bau- und Umweltausschuss darüber beraten. Wäre man dem Antrag seiner Fraktion seinerzeit gefolgt, wäre der Beschluss abgelehnt worden.

Ratsmitglied Schröder bezieht sich auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, in der heftige Kritik geäußert worden sei. Er könne nicht verstehen, dass wesentliche Dinge nicht geprüft worden seien. Eine demokratische Entscheidung setze voraus, dass alle Entscheidungsträger auch alle Unterlagen bekommen. Es seien Unterlagen von Diekmann, Mosebach & Partner der Niederschrift des Bau- und Umweltausschusses angefügt worden, die die Ausschussmitglieder  vorher nicht gesehen haben. Diese Unterlagen besagen, dass nicht alle Punkte von Diekmann,  Mosebach & Partner geprüft worden seien. Ihm stellen sich nun folgende Fragen: 1) Warum bekamen die Ausschussmitglieder diese Unterlagen nicht mit der Einladung des Bau- und Umweltausschusses. 2) Punkt 2 der Unterlagen sei durch Diekmann und Mosebach nicht geprüft worden. Warum habe man die Verschiebung der Ortsdurchfahrt im Verlauf der Bremer Straße Richtung Neuenkruge nicht mit in die Beratungen einbezogen. 3) Warum wurde die Fläche am Wehrkamp in der Prüfung nicht berücksichtigt?    Es werde auf eine Grundlage zurückgegriffen, die nicht vorhanden sei. Daher werde er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen, sofern es keine Antworten auf seine Fragen gebe.

BM Pieper antwortet, dass ihm bewusst sei, dass die Politik sich schwertue, den Beschluss zu fassen. Die Verwaltung sei beauftragt worden, zu prüfen, ob es Alternativflächen gebe. Diekmann, Mosebach & Partner sei nur zur Fläche 2 und 3 gebeten worden eine Stellungnahme abzugeben. Es habe keinen voll umfänglichen Planungsauftrag an Diekmann, Mosebach & Partner gegeben. Dieses sei Aufgabe der Verwaltung gewesen. Die Verschiebung der Ortsdurchfahrt sei nicht weiter geprüft worden, da diese rechtlich aufgrund der fehlenden beidseitigen Bebauung nicht zulässig sei. Er halte die hier vorliegende Planung rechtlich für in Ordnung. Er richtet sein Wort an Ratsmitglied Weden und erklärt, dass die Festsetzungen zum Lärmschutz an den zu errichtenden Gebäude auf den Lärm durch den Straßenverkehr der Landesstraße zurückzuführen sei und diese Festlegungen beispielsweise auch für das Baugebiet Heidkamp Nord vorgenommen worden seien.

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die in der Bau- und Umweltausschusssitzung gezeigte und vom Planungsbüro vorgetragene Präsentation geht inhaltlich auf die zu beratende Flächennutzungsplanänderung und den zu beratenden Bebauungsplan ein und wird allen Ratsmitgliedern im Nachgang zur Sitzung im Rahmen des Protokolls zur Verfügung gestellt. Dieses ist die immer geübte Praxis.

 

Ausschussvorsitzender Nacke gibt den Vorsitz an Ratsmitglied Stolle ab.

Er erklärt, was ihn bewogen habe dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Die bauliche Entwicklung konzentriere sich überwiegend auf die  Grundzentren Wiefelstede und Metjendorf. Es solle aber auch eine Entwicklung in den kleineren Orten, wie Neuenkruge, Nuttel, Gristede, Spohle und Mollberg erfolgen. Er stellt fest, dass die Fläche „Holtwiese“ eine sinnvolle Entwicklung für Borbeck darstelle, da an anderer Stelle die Erschließung nicht so wirtschaftlich sei wie für das geplante Gebiet. Bereits bei der Aufstellung des ursprünglichen Bebauungsplan Holtwiese sei eine Zufahrt eingeplant worden, um die Weiterentwicklung der Bebauung zu ermöglichen. Er schließt sich der Meinung der Ratsmitglieder Weden und Teusner an, dass die Angelegenheit politisch bewertet werden müsse.  Er kritisiert, dass der Eindruck vermittelt werde, dass die Verwaltung fehlerhaft arbeite und der Politik Informationen vorenthalte. Es gebe hierfür keine Anhaltspunkte. Es sei nicht abgesprochen worden, dass alle Aspekte betrachtet werden müssen. Des Weiteren sei es eine Möglichkeit gegen den Lärm der Landesstraße, Lärmschutz in den Gebäuden vorzusehen. Dieses betreffe nicht den Lärmschutz bei Gewerbe. Der Lärm des Gewerbebetriebes spiele bei der jetzigen Planung keine Rolle, da dieser die Grenzwerte bereits gegenüber der jetzigen Bebauung nicht einhalte und dieser Umstand durch die zulässigen Verschiebung der Nachtruhe von 22.00 Uhr auf 23.00 Uhr behoben werde. Seine Fraktion stimme dem Beschlussvorschlag zu.

Ratsmitglied Bruns ist der Meinung, dass über dieses Thema bereits viel in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses gesagt und diskutiert worden sei.  Er schließt sich der Meinung seines Vorredners an und spricht sich für eine sanfte Bebauung auf dem Lande aus. Es sollte im gesetzlichen Rahmen vor allem jungen Leuten ermöglicht werden, zu bauen.

Ratsmitglied Broziat fragt, ob die Fläche gegenüber dem Dorfgemeinschaftshaus am Wehrkamp  geprüft worden sei. BM Pieper antwortet, dass diese Fläche nicht geprüft worden sei. Bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschuss am 03.03.2020 sei bekannt gewesen, welche Flächen von der Verwaltung geprüft wurden.

Ratsmitglied Becker erklärt, dass die nicht zu öffnenden Fenster zur Landstraße, heutzutage üblich seien. Hinsichtlich der nicht zulässigen Verlegung der Ortsdurchfahrt im Verlauf der Bremerstraße bestätigt er die Auffassung der Verwaltung. Diese Erfahrung habe man an anderer Stelle bereits gemacht. Darauf entgegnet Ratsmitglied Weden,  dass sein Verständnis hierfür anders aussehe. Er wohne auf dem Land, um lüften zu können. Ratsmitglied Becker teilt mit, dass seine Fraktion den Beschlussvorschlag als rechtlich abgewogen sehe und stimme somit dem Beschlussvorschlag zu.

Ratsmitglied Schröder erklärt, dass sein Wortbeitrag rein politisch gewesen sei. Die der Niederschrift des Bau- und Umweltausschusses beigefügten Unterlagen seien den Gremien nicht zur Verfügung gestellt und seine Frage nicht beantwortet worden.

Ratsmitglied Teusner merkt an, dass es seit dem letzten Jahr eine neue Richtlinie für Wohnungsbau gebe, durch die die Grundstücke nach Punkten vergeben. Das Argument, dass die Gemeinde etwas für junge Menschen aus dem Dorf tuen wolle, zähle daher nicht mehr.

Auf die Aussage des BM, dass in Heidkamp die gleichen (Lärmschutz-) Festsetzungen gültig seien, wie in Borbeck, antwortet Ratsmitglied Weden, dass dieses nur bedingt zutreffe, da es dort keinen Schutzanspruch eines Gewerbebetriebes gebe. Auf die Aussage des BM, dass bei der Fläche 1 (Bremerstraße) nur eine einseitige Bebauung vorliegen würde, antwortet Ratsmitglied Weden, dass eine einseitige Bebauung sich auch an der L 824 von der Kreuzung bis zu Bakenhus befinde und diese bestehe fort. Er ist der Meinung, dass in Borbeck andere Flächen besser für die Erschließung geeignet seien, zum Beispiel ab „Wehrkamp“ an der L 824. Auch die Ortsmitte hätte nach der Bauvoranfrage für das Gelände der ehemaligen Genossenschaft die Chance bestanden, eine innerörtliche Entwicklung zu gestalten. Hier hätten nur drei Gespräche geführt werden müssen.

Ratsmitglied Schönwälder erklärt, dass er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Er halte es für wichtig, Dörfer weiterzuentwickeln, jedoch nicht, wenn es in der Bevölkerung nicht auf eine breite Zustimmung stoße. Er halte die Fläche am Wehrkamp für geeigneter.

Es ergeht mit 17 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen folgender Beschluss: