Mit 5 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen ergeht folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss:

 

Die Gemeinde Wiefelstede stimmt der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht im Zuge der L825 „August-Hinrichs-Straße/Gristeder Straße“ und „Kortebrügger Straße“, sowie der Beschilderung der Nebenanlagen als Gehweg mit richtungstreuer Freigabe für Radfahrer zu. In Teilbereichen erfolgt eine gegenläufige Freigabe, um Querungen aus unübersichtlichen Bereichen fernzuhalten.

 

Mit 8 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen ergeht folgende Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeinde äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der erforderlichen Seitenabstände beim Überholen von Radfahrern und regt die Überprüfung der Anordnung eines Überholverbotes von einspurigen Fahrzeugen, entsprechend Vz. 277.1 (StVO 2020), in unübersichtlichen Abschnitten in Abstimmung mit der Gemeinde an.

   

 

 


FBL Herzog erläutert die vorliegende Beratungsvorlage

 

Ausschussmitglied Geerdes kann die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht nicht nachvollziehen, er habe Bedenken, was im Feierabendverkehr auf der Aug.-Hinr.-Str. passieren könne.

                     

Vorsitzender Claußen äußert sich ebenfalls dazu, dass sich vermutlich durch die neue Regelungen Autoschlangen bilden werden.

 

Ausschussmitglied Helm schlägt vor, die Empfehlung in Teil A und Teil B aufzuteilen.

 

Ausschussmitglied Thom äußert sich dazu und meine, man werde durch den Gesetzgeber in eine ungünstige Lage gebracht und die Gemeinde müsse nicht allem nachkommen.

 

Ausschussmitglied Schnörwangen erkundigt sich, was passieren werde, wenn die Schilder nicht aufgenommen werden.

 

Bürgermeister Pieper erläutert, dass die Gemeinde Wiefelstede nur beteiligt werde und allein die Straßenverkehrsbehörde entscheidungsbefugt sei und diese die aktuelle Rechtslage zu beachten habe.

 

Ausschussmitglied Rakebrand fragt nach, ob die Bordsteine abgesetzt werden müssen, oder ob ein Fahrradstreifen vorgesehen sei.

 

Bürgermeister Pieper stellt fest, dass hier kein Handlungsbedarf gesehen werde, rein rechtlich habe man einen Fußweg, wo das Fahren mit dem Fahrrad in Schrittgeschwindigkeit erlaubt sei.

 

Auch ein Fahrradstreifen sei laut FBL Herzog nicht möglich, da hierfür die Straßen zu schmal seien. 

 

Ausschussmitglied Schnörwangen meine, dass sich nichts für Fahrradfahrer ändere, da sie vermutet, dass diese weiterhin auf dem Fußweg fahren werden, sich jedoch an das Schritttempo gehalten werden müsse.

 

Beratendes Ausschussmitglied Witte äußert sich, dass die neue Regelung eine Katastrophe für Fahrradfahrer sei. Er stelle sich vor, wie schwierig es wäre, wenn eine Gruppe von Fahrradfahrern überholt werden müsse.