Der Verwaltungsausschuss stimmt den Haushaltsansätzen im Ergebnishaushalt 2021 für die Feuerwehreinheiten der Gemeinde Wiefelstede aus den Beratungsvorlagen mit den Vorlagen-Nrn. B/1584/2020 und B/1590/2020 zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Haushaltsansätze in die Gesamthaushalts-planung für das Haushaltsjahr 2021 aufzunehmen.

  

 


 

Fachbereichsleiter Habben nimmt Bezug auf die als Tischvorlage verteilte Beratungsvorlage mit der Vorlagen-Nr. B/1590/2020 und erläutert die Ergänzungen. Die Ansätze im Ergebnishaushalt 2021 seien daher entsprechend anzupassen bzw. zu ergänzen.

 

Ausschussmitglied Bruns fragt an, weshalb die Kosten im Bereich der Rettungssätze für die Ortswehren Neuenkruge-Borbeck und Gristede in gleicher Höhe eingeflossen seien, obwohl eine unterschiedliche Aufrüstung erforderlich sei.

 

Fachbereichsleiter Tobias Habben teilt hierzu mit, dass es sich zunächst um Plangrößen handele und diese bis zur Beratung in der Finanzausschusssitzung im Herbst zu konkretisieren seien.

 

Ausschussmitglied Bruns teilt mit, dass bisher kein Rettungssatz in Gristede vorhanden sei und dieser schnell beschafft werden müsse.

 

Fachdienstleiter Rohloff teilt mit, dass die Pauschalen zur Beschaffung der Rettungssätze relativ hoch und in Abstimmung mit der TZ erfolgt seien, um eine reibungslose Beschaffung vornehmen zu können.

 

Ausschussmitglied Stalling fragt nach, ob die Änderung der Alarm- und Ausrücke-ordnung rechtmäßig sei.

 

Bürgermeister Pieper teilt mit, dass die Änderung der Alarm- und Ausrückeordnung im Zuständigkeitsbereich des Kreisbrandmeister und der Gemeindebrandmeister liege. Die Rettungssätze seien für den Haushalt 2021 eingeplant. Eine Beschaffung könne erst nach Freigabe des Haushaltes in 2021 erfolgen. Die Ortswehren Gristede und Neuenkruge-Borbeck können nur mit entsprechendem Material auf die Autobahn fahren.

 

Ausschussmitglied Helm fragt nach, ob die Beschaffungsliste 2020 abgearbeitet sei.

 

Bürgermeister Pieper teilt hierzu mit, dass eine entsprechende Liste der Niederschrift beigefügt wird.

 

Alsdann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung: