Der Verwaltungsausschuss des Rates der Gemeinde Wiefelstede beauftragt die Verwaltung, die Versorgung des Neubaugebietes „Grote Placken“ mit einem Nahwärmenetz weiter zu prüfen und erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


 

BM Pieper geht kurz auf die Beratungsvorlage ein. Die Fraktion Bündnis ‘90/Die Grünen hatte für das Neubaugebiet „Grote Placken“ einen ähnlichen Antrag gestellt, der seinerzeit abgelehnt wurde. Hintergrund dieser Entscheidung war, dass die Verwaltung die Auffassung vertreten hatte, dass eine Umsetzung nur in einem Stück erfolgen könne, das Baugebiet jedoch in Abschnitten erschlossen werden sollte. Die EWE habe jedoch in einem Gespräch erklärt, dass auch ein Aufbau des Netzes in mehreren Bauabschnitten möglich sei.

 

Herr von Dzwonkowski, EWE NETZ GmbH, und Herr Marquardt, EWE VERTRIEB GmbH, erläutern das Konzept einer Nahwärmeversorgung und dessen Vorteile sowie die Vorteile eines Contractings für den Endverbraucher anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation. Es handele sich um ein ganzheitliches Konzept, das auf Nachhaltigkeit ausgelegt sei.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Bruns erklärt Herr Marquardt, dass ihm keine Grenzen bekannt seien, ab denen eine Nahwärmeversorgung nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sei.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Müller-Saathoff macht Herr Marquardt deutlich, dass der Kunde bei den Investitionen, der Unterhaltung und bei notwendigen Modernisierungsmaßnahmen spare. Das Risiko liege einzig und allein beim Contractor. Wegen der hohen Investitionen betrage die Vertragslaufzeit in der Regel 20 Jahre.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Helm erklärt Herr Marquardt, dass bei einem Verkauf der Immobilie der neue Eigentümer in den bestehenden Vertrag einsteigen müsse. Ein Wärmecontracting sei in jedem Fall nicht teurer als eine konventionelle Heizung.

 

Ausschussmitglied Bruns vermisst Rechenbeispiele für einen Vergleich zwischen dezentraler und zentraler Wärmeversorgung.

 

Herr Marquardt entgegnet, dass die Kosten einer Nahwärmeversorgung abhängig vom Konzept seien. Für eine Berechnung würden zum jetzigen Zeitpunkt außerdem wichtige Informationen fehlen (z. B. voraussichtlicher Wärmebedarf).

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Bruns, wie hoch die Einsparungen beim CO2-Ausstoß gegenüber einen dezentralen Heizung seien, erklärt Herr Marquardt, dass man auch diese Frage wegen fehlender Daten noch nicht beantworten könne.

 

Ausschussmitglied Stalling fragt nach bereits umgesetzten Beispielen aus der Region.

 

Herr Marquardt verweist auf das Neubaugebiet Eversten-West in Oldenburg mit ca. 200 Wohneinheiten und schlägt eine Besichtigung vor. Es sei allerdings fraglich, ob dieses Konzept im Neubaugebiet „Grote Placken“ 1:1 übernommen werden könne.

 

Herr von Dzwonkowski will eine Gegenüberstellung mehrerer Varianten einer Nahwärmeversorgung mit einer dezentralen Wärmeversorgung zur Verfügung stellen. Er weist darauf hin, dass die Nahwärmeversorgung ausgeschrieben werden müsse und somit nicht zwangsläufig die EWE Anbieter werde.

 

Ausschussvorsitzender Nacke verweist auf den Beschlussvorschlag und hält es für besser, sich noch nicht festzulegen sondern eine Nahwärmeversorgung lediglich in Erwägung zu ziehen. Die fehlenden Informationen könnten dann von der EWE nachgereicht werden.

 

Herr von Dzwonkowski erläutert anhand der Präsentation den Aufbau einer öffentlichen Ladeinfrastruktur im Contracting-Modell und die privaten Ladestationen (Wallbox).

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Müller-Saathoff bestätigt Herr von Dzwonkowski, dass die öffentlichen Ladepunkte im Contracting-Modell von der EWE zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Marquardt erläutert anschließend anhand der Präsentation die Vorteile von Smart Living.

 

Herr von Dzwonkowski erklärt, dass seitens der EWE im Neubaugebiet „Grote Placken“ ein zukunftssicheres Stromnetz und eine Versorgung mit Glasfaser bis ins Gebäude (FTTH) geplant sei.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Kruse erklärt Herr Marquardt, dass der Flächenbedarf und die Gebäudehöhe der zentralen Heizanlage abhängig vom gewählten Konzept seien. Eine Integration älterer Siedlungsbereiche sei erfahrungsgemäß deutlich schwieriger als eine Planung für Neubaugebiete und wegen des notwendigen Rückbaus (z. B. des Schornsteins) auch teurer. Hier könne man nur mit einem Baukostenzuschuss für eine höhere Akzeptanz sorgen.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff erinnert an eine vergleichbare Planung vor 20 Jahren im Gewerbegebiet Stahlstraße/Eisenstraße. Damals sei die geplante Nahwärmeversorgung mit der überschüssigen Wärme des Parkettwerkes am Versorger gescheitert. Ein Problem war seinerzeit die Versorgungssicherheit. Nun habe man einen kompetenten Partner an seiner Seite und die Akzeptanz sei wegen des Klimawandels heute größer. Er spricht sich für eine zentrale Wärmeversorgung aus. Die Frage sei für ihn nur noch, wie genau diese erfolgen soll.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Kruse erklärt Herr Marquardt, dass die Warmwasserversorgung über die mit Durchlauferhitzern unterstützte Nahwärmeversorgung erfolgen werde.

 

Auf Anfrage vom Ausschussvorsitzenden Nacke erklärt Herr von Dzwonkowski, dass die einzelnen Komponenten nicht unbedingt im Paket gebucht werden müssten. Die Inanspruchnahme der Zusatzkomponenten wäre freiwillig. Über eine Simulation könne im Vorfeld ermittelt werden, welches Heizkonzept am sinnvollsten sei.

 

Ausschussmitglied Osterloh hält eine Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt ohne konkrete Vergleichszahlen für problematisch. Der Beschlussvorschlag sollte daher geändert und zunächst auf die Zahlen gewartet werden. Eventuell sollte vor einer Entscheidung auch ein Ortstermin stattfinden. Man habe keinen Zeitdruck und müsse daher nicht bereits im kommenden Verwaltungsausschuss über die Nahwärmeversorgung im Neubaugebiet „Grote Placken“ entscheiden.

 

BM Pieper schlägt vor, wegen der aufgeworfenen Fragen den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Angelegenheit weiter zu prüfen und dem Bau- und Umweltausschuss erneut zur Beratung vorzulegen.

 

Dem folgenden geänderten Beschlussvorschlag wird bei 1 Enthaltung einstimmig zugestimmt: