Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, zum jetzigen Zeitpunkt keine eigene Windkraftpotentialanalyse für die Gemeinde Wiefelstede erstellen zu lassen. Die Verwaltung wird stattdessen gebeten, in enger Abstimmung mit der Regionalen Raumordnung des Landkreises Ammerland eine entsprechende Analyse vorzunehmen. Eine Entscheidung über ein Vorranggebiet für Windenergie in der Gemeinde Wiefelstede erfolgt erst nach Abschluss dieser gemeinsamen Analyse.

 


 

Ausschussvorsitzender Nacke übergibt den Vorsitz an Ausschussmitglied Osterloh.

 

Ausschussmitglied Nacke verweist auf die ratsoffene Informationsveranstaltung am vergangenen Montag. Diese habe eine hohe Qualität gehabt. Wie mit den juristischen und planerischen Ergebnissen umgegangen werden sollte, müsse nun jeder für sich ausmachen. Für ihn habe sich bestätigt, dass die Gemeinde Wiefelstede für weitere Windparks ungeeignet sei. Er halte es für vertretbar und geboten, die Ergebnisse der Windkraftpotenzialstudie des Landkreises abzuwarten. Man habe keine Zeitnot. Die Verwaltung sollte beauftragt werden, mit dem Betreiber des Windparks in Conneforde zu sprechen, um in Erfahrung zu bringen, wie lange dieser die Windenergieanlagen noch betreiben möchte. Die derzeitige Konzentrationsplanung sei ausreichend, um die gewünschte Ausschlusswirkung zu erzielen. Seiner Meinung nach könne die Gemeinde auf die Studie des Landkreises warten. Diese werde Anfang nächsten Jahres vorliegen. Es sei eine Geldverschwendung, wenn die Gemeinde eigenes Geld ausgebe, obwohl die Studie des Landkreises dasselbe Ergebnis haben werde. Während Landschaftsschutzgebiete für die Gemeinde ein Ausschlusskriterium seien, könne der Landkreis diese als weiches Kriterium einstufen. Der Landkreis werde seine Planung mit den Gemeinden abstimmen und für gleiche Bedingungen für alle Bürgerinnen und Bürger und somit auch für die Wiefelsteder/-innen sorgen. Wer für eine Gemeindeplanung sei, müsse auch erklären, welche Kriterien geändert werden sollen, wie beispielsweise geringere Abstände zur Wohnbebauung als in den anderen Ammerländer Gemeinden. Die Studie des Landkreises werde im Übrigen vom selben Planungsbüro erstellt.

 

Ausschussmitglied Weden hält entgegen, dass man nicht die Rechte der Bürger einschränken wolle, sondern das Recht beachten. Das geänderte Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises (RROP) werde frühestens 2023 vorliegen und nicht bereits in einem halben Jahr. Außerdem plane der Landkreis die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergienutzung ohne Ausschlusswirkung. Die Gemeinde benötige eine neue Konzentrationsplanung, um die Windenergie steuern zu können. Ohne eigene Planung würde man die Planungshoheit aus der Hand geben. Mit eigener Planung wäre der Landkreis bei der Überarbeitung des RROP an diese gebunden (Gegenstromprinzip). Die Änderung der Kriterien werde im rechtlich zulässigen Rahmen erfolgen. Er verweist auf den bestehenden Koalitionsvertrag zwischen der CDU und der SPD in dem insbesondere die Wichtigkeit des Ausbaus der Windenergie hervorgehoben werde. In Hannover habe in diesem Punkt Einigkeit bestanden, während hier nun die „Rolle rückwärts“ vorgeschlagen werde. Das Abstimmungsergebnis zur Windkraft-potenzialstudie sei seinerzeit eindeutig gewesen. Die Stellungnahme der SPD-Fraktion zum Antrag der CDU-Fraktion sieht er durch die Aussagen von Rechtsanwalt Berghaus bestätigt. Er frage sich, warum das Ergebnis der Studie noch nicht vorliege. Es läge schließlich ein gültiger Ratsbeschluss vor. Die Ergebnisse der Studie würden dringend benötigt. Die Frage sei auch nicht, wieviel Geld bei einem Abbruch eingespart werden könne, sondern wieviel Geld bereits ausgegeben wurde.

 

Ausschussmitglied Bruns weist darauf hin, dass Herr Berghaus auf der Veranstaltung auf die besonderen Verhältnisse in der Gemeinde Wiefelstede hingewiesen habe. Die FDP-Fraktion war seinerzeit gegen eine neue Studie, da das voraussichtliche Ergebnis im Grunde genommen durch die bereits vorliegenden Studien bekannt sei. Er geht von einem Fortbestehen der Wirksamkeit der bestehenden Konzentrationsplanung für drei bis acht Jahre aus. Die rechtlichen Rahmenbedingungen würden sich bei der Windenergie durch die Rechtsprechung laufend und sehr schnell verändern. Nach dem Vortrag sei klar geworden, dass man gezwungen sei, noch dichter an die Wohnbebauung heranzuplanen. Aus diesem Grunde müsste der Gemeinderat seiner Meinung nach eigentlich geschlossen gegen eine neue Konzentrationsplanung sein. Die FDP-Fraktion sei nicht gegen erneuerbare Energien, aber nicht in dieser Form. Man werde dem Antrag daher zustimmen.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff bittet die Verwaltung um Auskunft, in welche Richtung die Studie des Landkreises gehe.

 

BM Pieper erklärt, dass der Landkreis verpflichtet sei, im Rahmen der Überarbeitung des RROP auch das Thema Windenergienutzung zu behandeln. Der Landkreis habe mit NWP dasselbe Planungsbüro beauftragt, wie die Gemeinde. Das Festlegen der Kriterien für die Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergie für das RROP sei Sache des Landkreises. Dieser plane die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergienutzung ohne Ausschlusswirkung. Dies wäre für die Gemeinde dann ein Problem. Auch wenn die Gemeinde wenig für den Ausbau der Windenergie geeignet sei, müsse sie dieser dennoch substanziell Raum geben. Dieser Umstand bedeute jedoch auch, dass es für die auszuweisenden Flächen kaum Abwägungsspielräume gebe. Man werde daher über kurz oder lang zwingend eine neue Konzentrationsplanung benötigen, um einen „Wildwuchs“ zu verhindern.. Bei einem Abbau des Windparks in Conneforde und anschließend ausbleibender Neuerrichtung aus wirtschaftlichen Gründen, werde die Planung funktionslos und die bisher bestehende Ausschlusswirkung entfalle völlig. Windräder seien dann wieder grundsätzlich auf jeder Fläche im Außenbereich möglich, die die Mindestabstände (harte Tabuzonen) einhalte. Man dürfe daher nicht abwarten und müsse das notwendige abbilden. Er werde mit dem Landkreis sprechen, um zu klären, ob dieser eine Planung im RROP mit Ausschlusswirkung vornehmen werde. Dieses sei eine Entscheidung, die der Kreistag des Landkreises Ammerland zu treffen habe.. Er gehe davon aus, dass sich das Ergebnis der Studie des Landkreises nicht von dem der gemeindeeigenen unterscheiden werde.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff ist ebenfalls der Auffassung, dass der Ausbau der Windenergie verträglich erfolgen müsse. Scherzhaft fügt er hinzu, dass man wohl schneller zu mehr Windenergie kommen könnte, wenn man dem Antrag der CDU zustimmen würde.

 

Ausschussmitglied Kruse erklärt, dass die UWG-Fraktion für das Erstellen einer neuen Windpotenzialstudie gestimmt habe. Diese sei schon vor langer Zeit in Auftrag gegeben worden. Bedauerlicherweise sei sie noch nicht fertiggestellt. Die Sache sollte nun zu Ende gebracht werden. Den Antrag der CDU werde man daher nicht unterstützen.

 

Ausschussmitglied Nacke widerspricht der Aussage von Ausschussmitglied Müller-Saathoff. Die bestehende Konzentrationsplanung sei zuletzt 2018 gerichtlich überprüft und bestätigt worden und somit habe auch deren Ausschlusswirkung weiter Bestand. Die Fertigstellung des RROP müsse man nicht abwarten. Die Studie des Landkreises läge viel früher vor, laut Aussage des Baudezernenten Dr. Jürgens im Frühjahr, also in 5-6 Monaten. Das Planungsbüro mache hier quasi zweimal dieselbe Arbeit. Hierfür sollte man keine 10.000 Euro ausgeben. Außerdem sei es hilfreich, bei den eigenen Planungen die Situation in den anderen Ammerländer Gemeinden zu kennen. In Wiefelstede sieht er kein Potenzial für den Ausbau der Windenergie. Kein Landkreis werde in einem solchen Fall gegen eine Gemeinde planen. Er könne sich nicht vorstellen, dass der Landkreis Ammerland für ungleiche Lebensbedingungen in seinen Gemeinden sorgen werde.

 

Ausschussmitglied Weden weist noch einmal darauf hin, dass das RROP frühestens in 2023 in Kraft treten werde und dass es einen gültigen Ratsbeschluss gebe. Wenn die Gemeinde nichts mache, gelte kein Gegenstromprinzip. Die Studie sei Grundlage für eine sachliche Auseinandersetzung. Man habe wegen des Klimawandels Verantwortung zu übernehmen. Jetzt untätig zu bleiben käme insbesondere bei der Jugend nicht gut an.

 

Ausschussmitglied Schröder hält die rechtlichen Ausführungen von Ausschussmitglied Nacke für nicht haltbar. Er fügt hinzu, dass der Antrag von der CDU seinerzeit für eine Beratung im Gemeinderat nicht rechtzeitig eingereicht worden war und somit nur als Dringlichkeitsantrag hätte behandelt werden dürfen. Dies sei seinerzeit nicht erfolgt. Eine Dringlichkeit sei somit nicht mehr gegeben. Ein Behandeln des Antrages in der heutigen Sitzung widerspreche daher der Geschäftsordnung. Er bittet den Bürgermeister außerdem um Auskunft, auf welcher Rechtsgrundlage er die Arbeiten an der Windkraftpotenzialstudie hat einstellen lassen.

 

BM Pieper hält entgegen, dass an der Studie noch gearbeitet werde. Die Informationsveranstaltung am vergangenen Montag sei hierfür ein Beleg. Die Corona-Pandemie habe seinerzeit die Beratung im Gemeinderat verhindert. Er habe zu der Informationsveranstaltung eingeladen, um zur Versachlichung der Diskussion beizutragen. Nun müsse über die Festlegung der Kriterien beraten werden.

 

Ausschussmitglied Nacke fügt hinzu, dass der Bürgermeister nach dem Absetzen der Ratssitzung an die CDU herangetreten sei und gefragt habe, wie nun mit dem Antrag umgegangen werden solle. Man habe sich darauf geeinigt, über den Antrag in der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses zu beraten. Wegen der geplanten Informationsveranstaltung habe die Verwaltung dann um eine Verschiebung der Beratung auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gebeten. Diese Vorgehensweise sei „Wiefelsteder Art“. Er könne daher keinen Verstoß gegen die Geschäftsordnung erkennen.

 

Ausschussmitglied Schröder kritisiert, dass die Kommunikation hier nur zwischen der Verwaltung und der CDU stattgefunden habe. Gemäß § 6 der Geschäftsordnung hätte die CDU einen neuen Antrag stellen müssen.

 

Ausschussvorsitzende Osterloh übergibt den Vorsitz an Ausschussmitglied Nacke.

 

Bei 5 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen wird folgender Beschlussvorschlag mehrheitlich abgelehnt: