Bürgermeister Pieper erläutert die Beratungsvorlage.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Bruns, nach welchen Maßstäben die Berechnung des in der Beratungsvorlage genannten Betrages erfolge, erklärt Bürgermeister Pieper, dass hierfür ausschließlich die Länge der Überlandleitungen ausschlaggebend sei.

 

Ausschussmitglied Kossendey nimmt Bezug auf die gesetzliche Regelung und erfragt, aus welchem Grund dann eine Vereinbarung nötig sei. Bürgermeister Pieper erklärt, dass die Rechtsgrundlage des § 5 StromNEV lediglich die Möglichkeit biete, eine entsprechende Einmalzahlung zu erhalten. Für die konkrete Ausgestaltung sei jedoch eine vertragliche Vereinbarung mit dem Netzbetreiber erforderlich.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Schnörwangen, ob die sonstigen Landeigentümer ebenfalls eine Entschädigung erhalten würden, erläutert Bürgermeister Pieper, dass die Entschädigung für die Gemeinde Wiefelstede gesondert zu sehen sei. Für Grundstückseigentümer gäbe es aber u. U. ebenfalls einschlägige Bestimmungen in der Stromnetzengeltverordnung.

 

Einstimmig ergeht folgender Beschlussvorschlag:

 

 

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt der Vereinbarung über die Ausgleichszahlung der TenneT TSO für die Leitungsbauprojekte Wilhelmshaven – Conneforde und Emden Ost – Conneforde zu.